Im Stadtgebiet Gemünden wurden die Parkautomaten ausgetauscht. Damit einhergehend gelten laut Pressemitteilung neue Parkregelungen: Im Bereich der Parkautomaten gilt eine Parkscheinpflicht von Montag bis Samstag, jeweils von 9 bis 18 Uhr. Die Gebühr beträgt einen Euro pro Stunde.
Im Bereich des Parkautomaten Scherenbergstraße beträgt die maximale Parkdauer eine Stunde, in der Friedenstraße vier und im Bereich der weiteren Parkautomaten drei Stunden. Bei Betätigen der grünen Taste ohne vorherigen Münzeinwurf wird ein kostenloser Parkschein für 15 Minuten gelöst (sogenannte Brötchentaste).
Ist die Parkzeit überzogen, kann sofort verwarnt werden
Sollte die Parkzeit dieses Parkscheins überzogen werden, kann unmittelbar verwarnt werden. Bei Lösen des Parkscheins mit Münzeinwurf werden 15 Minuten Parkzeit ohne Berechnung gutgeschrieben.
Im Bereich der Duivenallee und Lindenwiese dürfen Wohnmobile ab sofort nur noch in den dafür gekennzeichneten Parkplätzen für Wohnmobile parken. Diese Parkplätze sind gebührenpflichtig (fünf Euro pro Tag). Der Parkautomat hierfür befindet sich neben der öffentlichen Toilettenanlage auf Höhe der Zufahrt zur Lindenwiese, wie es abschließend heißt.