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Thüngen: Neue Satzungen für Thüngens Friedhöfe

Thüngen

Neue Satzungen für Thüngens Friedhöfe

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    Thüngen ist wohl die einzige Gemeinde mit unter 1500 Einwohnern, in der zwei Friedhöfe gleichzeitig betrieben werden. Bislang aber wurden sowohl der evangelische als auch der katholische Friedhof von den jeweiligen Kirchengemeinden betreut. Dies soll sich ab dem kommenden Jahr ändern und die Kommune muss dann für beide Einrichtungen aufkommen.

    Deshalb hatte der Marktgemeinderat über eine gemeinsame Satzung sowie eine Gebührensatzung zu beraten und abzustimmen, um somit für die Ausführung der Arbeiten durch die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen gültiges Ortsrecht zu schaffen. Aufgrund der Dringlichkeit hat man sich darauf geeinigt, die bestehenden Friedhofssatzungen des evangelischen und katholischen Friedhofes bis auf ein paar satzungsrechtliche Änderungen in Ortsrecht des Marktes Thüngen umzuwandeln. 2023 soll dann die korrekte Kalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen und sodann eine angepasste Friedhofs- und Gebührensatzung erlassen werden.

    Die "Untere Buchenhölle" ist augenblicklich auch ohne den Ärger um den Gasanschluss ein neuralgischer Punkt in Thüngen. Hier steht erheblicher Sanierungsbedarf mit hohen Kosten an. Christian Dehmer vom Ingenieurbüro Köhl stellte dazu den aktuellen Sachstand vor. Die Straße an sich ist schon ein Problemfall, denn sie wurde vor Jahrzehnten unter Bedingungen in den Hang gebaut, die nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen. Nur am Südhang gibt es Bebauung, auf der gegenüberliegenden Seite ist der mit Bäumen bewachsene Absturz zur Werntalbahn.

    Die meisten Kanalhausanschlüsse sind defekt

    Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, dass die meisten Kanalhausanschlüsse defekt sind. Durch Bodensetzungen entstanden größere Risse in den Rohren. Diese müssen neu verlegt werden. Die Kostenschätzung dafür liegen bei 250.000 Euro. Der Hauptkanal hingegen ist in gutem Zustand. Eine eventuelle Förderung für die zu erneuernden Hausanschlüsse wird beantragt.

    Eigentlich müsste eine komplette Straßenertüchtigung mit Hangsicherung erfolgen, doch diese würde laut Gutachten rund anderthalb Millionen Euro kosten, was derzeit für den Markt Thüngen nicht finanzierbar ist. Vom Ingenieurbüro wurde vorgeschlagen, die Straßenertüchtigung ohne Hangsicherung durchzuführen - allerdings werde für diesen provisorischen Ausbau keine Gewährleistung übernommen. Die Kosten beliefen sich dann auf etwa 450.000,00 Euro.

    Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat diese Vorgehensweise. Einschließlich der neuen Abwasser-Hausanschlüsse soll die Maßnahme 700.000 Euro kosten. Das Büro Köhl erhält den Auftrag für die Planung der vorgestellten Varianten. Nicht abschließend geklärt wurde die Frage nach der Verlegung von Erdgasleitungen durch die Energie Karlstadt.

    Bei der Generalsanierung der Grundschule mussten einige Änderungen in der Ausstattung bezüglich Sanitäranlagen und Einrichtungsgegenständen vorgenommen werden, die nun zusätzliche Kosten zur Folge haben. Wegen Überschreitung des vorgesehenen Zeitraums aufgrund von Bauverzögerungen konnte der ursprüngliche Kalkulationspreis nicht gehalten werden. Deshalb erhöhen sich die Kosten um 14.700 Euro. Diese sind allerdings im Gesamtpaket der Generalsanierung enthalten.

    Der Gehweg gegenüber der Hausnummer 20 in der Bahnhofstraße war in sehr schlechtem Zustand. Nachdem die Firma Ralph Scheb mit der Kabelverlegung "Am Eulenberg" bereits beauftragt war und Kapazitäten freihatte, wurde sie durch die Verwaltung in Absprache mit dem Bauhof mit der Mängelbeseitigung beauftragt. Die Ausbaukosten einschließlich der Entsorgung des teerhaltigen Alt-Asphalts belaufen sich auf 9000 Euro brutto. Der Gemeinderat genehmigte diese Maßnahme im Nachhinein.

    Neue Betreuungszeiten im Kindergarten

    Weil die bislang geltende Zeit für die verlängerte Betreuung im Kindergarten bis 16.30 Uhr nicht oder nur wenig in Anspruch genommen wurde, wurde die bestehende Satzung in Absprache mit dem Kindergartenpersonal geändert. Stattdessen besteht inzwischen ein größerer Bedarf daran, die Kinder schon ab 7 Uhr in die Einrichtung zu bringen. Um künftig auch kurzfristig je nach Bedarf oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln zu können, soll Satzung angepasst werden.

    Es werden lediglich Rahmenöffnungszeiten festgelegt, in denen sich die tatsächlichen Betreuungszeiten befinden. Eine Änderung der Öffnungszeit wäre dann in Absprache mit der Leitung, Verwaltung und dem Bürgermeister möglich. Somit gelten ab 1. Januar 2023 folgende Öffnungszeiten: von Montag bis Donnerstag 7 bis 16 Uhr, am Freitag von 7 bis 15 Uhr. Den Satzungsänderungen wurde einstimmig zugestimmt.

    Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit beschafft die Marktgemeinde Thüngen zwei neue Stromerzeuger in der Hauptsache für das Wasserwerk und die Grundschule. Die Kosten für ein Diesel-Stromaggregat Diesel mit einer Leistung von 22 kVA und eines mit einer Leistung von 34 kVA betragen zusammen 15.000 Euro.

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