Zwölf kleine Urnengräber gibt es jetzt im Himmelstadter Friedhof. Um zu verhindern, dass dort große Grabsteine aufgestellt werden, stimmte der Gemeinderat der für diesen Bereich überarbeiteten Friedhofsatzung zu. Damit wird für die Urnengräber –auf der Fläche eines konventionellen Doppelgrabes sind vier Urnengräber untergebracht – eine Höhe der Grabmäler von 40 Zentimetern vorgegeben. Damit soll verhindert werden, dass die vorderen Grabmäler die dahinter liegenden verdecken. Im weiteren Bereich des Friedhofes gilt wie bisher eine maximale Höhe von 115 Zentimetern für die Grabmäler, jeweils inklusive Sockel. Die Bepflanzung der Gräber darf jeweils nicht höher als die Grabsteine sein. Für vorhanden Grabmäler die höher sind als 115 Zentimeter gilt Bestandsschutz.
Himmelstadt