Das war eng für einen Angeklagten aus dem Raum Marktheidenfeld. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung war er angeklagt. Das Problem: der 35-Jährige hat schon 15 Einträge im Bundeszentralregister und auch Hafterfahrung. Jetzt ging es vor dem Amtsgericht Gemünden darum, ob er erneut eine Gefängnisstrafe antreten muss.
Gemünden