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ZELLINGEN: Ohne Umbau droht die Schließung

ZELLINGEN

Ohne Umbau droht die Schließung

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    So wie sie ist, kann die Friedrich-Günther-Halle in Zellingen nicht bleiben. „Sonst kriegen Sie die Halle geschlossen“, machte Architekt Karl Gruber dem Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung unmissverständlich deutlich. Derzeit sei die Halle nicht einmal für 200 Personen geeignet, ganz zu schweigen von größeren Veranstaltungen.

    Obwohl der Architekt das im Kern schon im Jahr 2012 deutlich gemacht hatte – damals begann das Landratsamt Main-Spessart nach dem Halleneinsturz von Bad Reichenhall, sich die Hallen im Kreis genauer anzuschauen – fühlten sich da manche Gemeinderäte vor den Kopf gestoßen.

    Auch die Aussage des Architekten „Sie wurde als Turnhalle gebaut, aber auch als Veranstaltungshalle genutzt“ ist eigentlich nicht neu. Es stelle sich schon die Frage, so Gruber, wofür eine Sporthalle eine derart große Bühne brauche. 1986 gab es einen Umbau mit Anbau der Garage, 1996 wurde das Hallendach saniert. Zudem entsprächen das Untergeschoss mit der ehemaligen Gaststätte und der Eingang im Erdgeschoss nicht den vorhandenen Plänen. Für das vorhandene Zwischenpodest fände sich kein Bauantrag in den Unterlagen.

    Generell ist es ein großer Unterschied, ob in der Halle künftig nur Sport und Veranstaltungen bis 200 Personen stattfinden sollen oder mehr. Ab 201 Personen greift nämlich die Veranstaltungsverordnung, und damit wird es teuer und schwierig. Nach Einschätzung des Architekten ließe sich die Halle mit viel Geld für bis zu 400 Leute „aufrüsten“. Das würde aber nichts am Umfeld mit dem Pflegeheim und zu wenigen Parkplätzen ändern. Selbst wenn das ginge, würde das Landratsamt nur die Genehmigung von vier bis fünf Veranstaltungen im Jahr als „seltenes Ereignis“ in Aussicht stellen. Regelmäßige Veranstaltungen wie Prunksitzungen seien davon per Definition ausgeschlossen.

    Was ist „viel Geld“? Im Jahr 2012 standen für die Nachbesserungen für eine Sporthalle (bis 200 Personen) 1,5 Millionen Euro im Raum, allerdings inklusive der inzwischen eingerichteten Archivräume. Diese Zahl hält der Architekt weiter für realistisch.

    Schon für den Brandschutz muss einiges gemacht werden. So sind die Wände des kleinen Saals und der ehemaligen Gaststätte mit Holz verkleidet. Die beiden Treppenhäuser werden nur dann als zweiter Fluchtweg anerkannt, wenn es eine rauchdichte Abtrennung gibt. Die Lüftungsanlage ist zwar in Abschnitte aufgeteilt, hat aber keine Brandschutzklappen. Einen barrierefreien Zugang gibt es auch nicht. Im Detail überplant ist das alles noch nicht.

    Gespräche mit den Vereinen

    Wie muss es weitergehen? „Ein Bauantrag nach aktuellem Recht ist zu stellen, nachdem die Halle genehmigungsfähig ist“, erklärte der Architekt. Nach 29 Jahren (Umbau 1986) sei ein Tekturantrag nicht mehr möglich. Er empfahl sogar, erst eine Bauvoranfrage beim Landratsamt einzureichen, dann prüft dieses nämlich auch den Emissionsschutz und man hat alle nötigen Aufrüstungen schwarz auf weiß.

    Der Wunsch des Gemeinderats ging noch darüber hinaus: Die Bauvoranfrage wird für eine Veranstaltungshalle eingereicht, damit auch künftige Gemeinderatsgenerationen die anstehende Entscheidung nachvollziehen können. Gleichzeitig soll noch einmal mit den Vereinen gesprochen werden, welche Veranstaltungen sie wirklich in der Halle abhalten werden.

    Das Architekturbüro wird die Bauvoranfrage bis zur ersten Sitzung nach der Sommerpause im September vorbereiten. Dort soll dann darüber nochmals diskutiert werden. Zu einem förmlichen Beschluss mit Abstimmung sahen sich die Räte diesmal nicht im Stande.

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