Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Marktheidenfeld
Icon Pfeil nach unten

WERTHEIM: Opel-Nummernschild an Passat montiert

WERTHEIM

Opel-Nummernschild an Passat montiert

    • |
    • |

    Die Kennzeichen eines PKW-Opel montierte ein Arbeiter aus dem Main-Taunus-Kreis an seinen VW-Passat und fuhr damit auf der A 3 Frankfurt-Würzburg. Auf der Gemarkung Wertheim stoppte ihn die Autobahnpolizei Biebelried. Der 31-Jährige hatte keinen Führerschein.

    Wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis (FE) verhängte jetzt das Amtsgericht Wertheim eine Strafe von sechs Monaten. Diese wurde gegen Zahlung von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zur Bewährung ausgesetzt.

    Kennzeichen gestohlen gemeldet

    Die Kennzeichen des Opel waren im Januar in Hofheim am Taunus zur Fahndung ausgeschrieben. Bereits am nächsten Tag fielen sie auf der A 3 der hessischen Polizei am Passat auf. Zum Anhalten des Fahrers bat sie die unterfränkischen Kollegen um Unterstützung.

    In der Gerichtsverhandlung sagt der Angeklagte, ein Bekannter habe ihm die Kennzeichen vom Opel der Exfreundin gegeben. Laut Polizei waren sie jedoch als gestohlen gemeldet. Seit 2000 ist der Beschuldigte immer wieder durch kleinere Straftaten aufgefallen: Diebstahl Betrug, Urkundenfälschung. Das letzte Urteil, 2014, betraf eine Fahrt auf dem Standstreifen der Autobahn mit 180 Stundenkilometern. Nur das Ausweichen einer PKW-Fahrerin verhinderte den Unfall.

    „Bruder Leichtfuß“

    Wegen dieser Straßenverkehrsgefährdung hatte der Angeklagte bei der jetzigen Tat keine FE. Ohne die Tat hätte sie inzwischen wieder erteilt sein können. Trotz der vielen Vorstrafen wirkte der ledige Mann unbefangen, ein bisschen wie ein „Bruder Leichtfuß“. Ab sofort wolle er sein Leben in die richtige Bahn lenken.

    Der Staatsanwalt sah als einzig Positives, dass der Beschuldigte einen Arbeitsplatz hat. Die Richterin verzichtete auf die Verhängung einer Sperrfrist für die FE. Somit besteht die Möglichkeit, dass er sie über Fahrschule und Fahrprüfung früher erlangt. Vielleicht erst nach einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden