Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung in der Turnhalle Röttbach unter anderem mit den Platzproblemen in der Kindertagesstätte Turnplatzstraße. Zuvor hatte es ein Gespräch mit Elternvertretern, Kitaleiterin und Vertreterin des Trägers gegeben (wir berichteten). Bürgermeister Klaus Thoma stellte die aktuellen Situationen sowie die Absprachen mit der Fachaufsicht beim Landratsamt Main-Spessart vor und der Gemeinderat entschied einstimmig über das weitere Vorgehen.
Der Kindergarten Turnplatzstraße sei zuletzt 2014/2015 grundlegend saniert, um den Krippenbereich erweitert und die Außenspielfläche komplett neu gestaltet worden. Die Investition betrug insgesamt rund 602 000 Euro, erklärte er. Inzwischen habe die Anzahl der betreuten Kinder im Regelbetrieb wie auch in der Krippe deutlich zugenommen. Folglich seien auch deutlich mehr Beschäftigte in der Einrichtung. Thoma ging auf die durch Eltern und Leitung vorgebrachten Probleme der räumlichen Situation ein. "Nach Auskunft der Fachaufsicht des Landratsamts soll die Gemeinde den Istbestand mit dem empfohlenen Raumprogramm entsprechend den heutigen Erfordernissen durch einen Planer abgleichen und planerische Erweiterungsvorschläge erstellen", berichtete er. Gleichfalls solle die Gemeinde nach Auskunft der Fachaufsicht anhand der Bedarfsplanung ermitteln, ob die Regel- und Krippenplätze in der Gemeinde ausreichend sind.
Bedarfsplanung für das gesamte Gemeindegebiet
Hinsichtlich der Bedarfsplanung erklärte er: "Nach Vorliegen der Einwohnerdaten für das Kalenderjahr 2021 wird der Marktgemeinderat erneut mit der Bedarfsplanung befasst werden." Er betonte, dass die Bedarfsplanung nicht auf die einzelnen Einrichtungen abgestimmt, sondern für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird. "Falls die Bedarfsplanung ergeben sollte, dass zusätzliche Plätze zu schaffen sind, wäre zu prüfen, wo die zusätzlichen Plätze geschaffen werden sollten. Dazu wird auch eine Abstimmung mit den Trägern erfolgen."
Hinsichtlich der Platzthematik der Kita Turnplatzstraße sagte Thoma: "Dieser wurde im November 2021 von insgesamt 62 Kindern besucht." Nach der Betriebserlaubnis dürfe er von insgesamt 68 Kindern in Krippe und Kita besucht werden. "Der vorhandene Raum erfüllt also die Mindestanforderungen. Dies schließt nicht aus, dass Verbesserungen möglich sind."
Hinsichtlich der Parksituation stellte er fest: "Eine kurzfristige Verbesserung kann erreicht werden, wenn der Parkplatz gegenüber der Alten Schule an der Haslocher Straße für die Beschäftigten des Kindergartens reserviert wird."
Verbesserung der Situation auch bei gleichbleibender Kinderzahl
Es empfehle sich, zunächst die Bedarfsplanung zu aktualisieren, um zu klären, ob zusätzliche Kita- und Krippenplätze geschaffen werden sollen, betonte Thoma. "Da die Schaffung zusätzlicher Plätze mit Baumaßnahmen verbunden ist, sollten vorerst keine isolierten Baumaßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Möglichkeiten durchgeführt werden, weil diese möglicherweise nicht mit Erweiterungen harmonieren und weil eine Baumaßnahme in einem Zug günstiger ist." Dies sei außerdem im Hinblick auf eine staatliche Förderung angezeigt.
Aus Reihen des Gremiums wurde betont, dass der Raumbedarf der Kitas schnellstmöglich ermittelt werden soll. Dabei gehe es nicht zwingend um mehr Kitaplätze, sondern um die Verbesserung der Situation auch bei gleichbleibender Kinderzahl. Weiter wurde auf die Schaffung neues Wohnraums und damit den möglichen Zuzug von Familien verwiesen.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: "Die Bedarfsplanung wird im Januar, spätestens Februar 2022 nach Vorliegen der Einwohnerdaten 2021 erstellt. Dabei muss die bisherige Grundannahme für die Prognose dahingehend verändert werden, dass der Anteil der Kinder unter drei Jahren deutlich höher ist und die Kinder länger im Kindergarten verbleiben aufgrund der Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich des Einschulungskorridors." Ergebe die aktualisierte Bedarfsplanung, dass zusätzliche Plätze zu schaffen sind, erfolgt ein Abstimmungsgespräch mit den kirchlichen Trägern, wo diese Plätze errichtet werden sollen. Hierbei wird auch die Fachaufsicht hinsichtlich des Raumprogramms zu Rate gezogen. Wenn feststehe, in welcher Größenordnung Baumaßnahmen erfolgen, werden Architektenleistungen nach den Vergabeverfahren im Haushaltsjahr 2022 in die Wege geleitet.