Ein junger Mann aus Wertheim beobachtete im Juni vergangenen Jahres, wie ein Bekannter einem jungen Mann ins Gesicht schlug. Hinterher behauptete der 19-Jährige gegenüber der Polizei, er kenne den Täter nicht. Das war gelogen. Wegen versuchter Strafvereitelung verurteilte das Amtsgericht Wertheim jetzt den Arbeitslosen zu einer Strafe von 30 mal zehn Euro.
Der Vorfall ereignete sich im Juni vergangenen Jahres um 4.40 Uhr nahe dem Bahnhof Wertheim. Der Geschädigte ist der Sohn eines Polizisten, der seinen Vater sofort danach anrief. Dieser verständigte die diensthabenden Kollegen. Gemeinsam machte man sich auf die Suche nach einer Drei-Personen-Gruppe.
Um fünf Uhr entdeckte der Vater den alkoholisierten Angeklagten auf dem Wartberg und hielt ihn bis zum Eintreffen der Kollegen mit einem Polizeigriff fest. Auf dem Revier stellte sich schließlich heraus: der Beschuldigte war zwar am Bahnhof, aber nicht der Täter. Anschließend machte er die wahrheitswidrigen Angaben. Die Polizei ermittelte den wahren Täter, gegen den nun ein eigenes Verfahren läuft.
In der jetzigen Verhandlung war der Angeklagte, der inzwischen in Würzburg wohnt, geständig. Die Jugendgerichtshilfe schilderte seine schwierigen familiären Verhältnisse – die Mutter sei mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Dennoch zeige sie eine ausgeprägte Verweigerungshaltung gegenüber Hilfsangeboten des Jugendamtes. Der Angeklagte sei ähnlich und neige dazu, alles auszusitzen.
Nach einer früheren richterlichen Verwarnung (Jugendstrafrecht) wegen gefährlicher Körperverletzung habe er von den 100 Stunden Arbeitsauflage nur fünf abgeleistet. Deshalb müsse er im April zwei Wochen Ungehorsamsarrest antreten. Die 95 Stunden würden dadurch nicht erlassen. Die Gerichtshilfe regte im vorliegenden Fall die Anwendung von Erwachsenstrafrecht an.
Die Staatsanwaltschaft führte aus, beim Jugendstrafrecht stehe der Erziehungsgedanke, die Hilfe zum Erwachsenwerden im Vordergrund. Das Gericht betonte, man könne ein gewisses Verständnis aufbringen, wenn jemand seinen Kumpel nicht verrät.
Andererseits müssten den Lügen gegenüber Polizei und Gerichten Grenzen gesetzt werden. Die Richterin glaubte nicht daran, dass man den Beschuldigten noch erziehen könne.