Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Plakat-Anschlag auf der Strecke der Werntalbahn hat die Verteidigerin des Hauptangeklagten den Antrag gestellt, ein abgehörtes Telefonat ihres Mandanten als Beweis nicht zuzulassen. Das Telefonat sei zu behandeln wie ein Gespräch mit einem Anwalt oder dessen Sekretariat, das nicht abgehört werden dürfe.
Gemünden