Ein als einseitig empfundenes Programm ermöglicht keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Ein der Querdenker-Szene nahestehender Gastwirt aus Lohr versuchte nun vergeblich, vor dem Würzburger Verwaltungsgericht eine Befreiung zu erstreiten. Er hatte gegen einen Bescheid von November 2020 und die dort festgesetzten Rundfunkbeiträge sowie einen Säumniszuschlag für den Zeitraum Juli bis September 2020 geklagt.
Lohr