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Lohr: Querdenkern nahestehender Gastwirt aus Lohr scheitert mit Klage gegen Rundfunkbeiträge

Lohr

Querdenkern nahestehender Gastwirt aus Lohr scheitert mit Klage gegen Rundfunkbeiträge

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    Ein Gastwirt aus Lohr hatte vor Gericht geklagt, um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, weil er mit der Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien nicht einverstanden ist. (Symbolbild)
    Ein Gastwirt aus Lohr hatte vor Gericht geklagt, um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, weil er mit der Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Medien nicht einverstanden ist. (Symbolbild) Foto: Nicolas Armer

    Ein als einseitig empfundenes Programm ermöglicht keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Ein der Querdenker-Szene nahestehender Gastwirt aus Lohr versuchte nun vergeblich, vor dem Würzburger Verwaltungsgericht eine Befreiung zu erstreiten. Er hatte gegen einen Bescheid von November 2020 und die dort festgesetzten Rundfunkbeiträge sowie einen Säumniszuschlag für den Zeitraum Juli bis September 2020 geklagt.

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