(nn) Die von einer Privatperson angemeldete Demonstration „Gegen Repression und Polizeigewalt“ wird am Samstag, 12. April, in Marktheidenfeld stattfinden. Auch ein Demonstrationszug und Livemusik sind geplant. Laut Pressemitteilung des Landratsamts werden etwa 200 bis 300 Personen erwartet, die sich aus rechten Kreisen rekrutieren dürften. Auch der rechte „Kameradschaftsbund Hochfranken“ hat zum Besuch der Demo aufgerufen. Die Polizei Marktheidenfeld ist laut Inspektionsleiter Markus Hack „vorbereitet“. „Landrat Armin Grein sieht sich zu seinem Bedauern gezwungen, von einem Verbot der Veranstaltung abzusehen und die Anmeldung mit zahlreichen Auflagen zu bestätigen“, teilt das Landratsamt mit.
Am Dienstag, 25. März, fand im Landratsamt ein Kooperationsgespräch mit dem Anmelder unter Beteiligung der Stadt Marktheidenfeld und der Polizei statt. „Hierbei wurden die Einzelheiten der Veranstaltung besprochen“, teilt das Landratsamt mit. Als Ergebnis wurden einvernehmlich der Weg des Aufzugs, der Ort der Kundgebung und die geplante Dauer der Veranstaltung abgeändert und durch weitere Auflagen versucht, die Beeinträchtigung der Marktheidenfelder Bevölkerung weitgehend zu begrenzen.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Möglichkeit, seine Meinung im Rahmen einer Kundgebung zu äußern, durch das Grundgesetz geschützt ist. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes räume jedermann zunächst das Recht ein, sich öffentlich zu äußern. Solange bei der Kundgebung nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen oder zu Straftaten aufgerufen werde, könne eine Kundgebung nicht verboten werden.
Im Jahre 2001 hatte das Landratsamt eine angemeldete Kundgebung der NPD zunächst verboten. Dieses Verbot hielt jedoch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung auch in der 2. Instanz nicht stand.