Es kommt selten vor, dass Gericht und Kläger so sehr aneinander vorbeireden wie bei einer Verhandlung, die jüngst vor dem Würzburger Verwaltungsgericht stattgefunden hat. Ein Mann aus dem Landkreis Main-Spessart, der sich selber als Reichsbürger bezeichnete, hatte gegen einen Pfändungsbeschluss der Stadt Schweinfurt geklagt. Bereits bei der anzuwendenden Rechtsgrundlage waren sich beide jedoch uneins. Während sich das Gericht auf das heute in der Bundesrepublik geltende Recht berief, verlangte der Kläger, dass auf ihn das Recht des Deutschen Reichs anzuwenden ist.
Schweinfurt/Main-Spessart