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WÜRZBURG / MARKTHEIDENFELD: Restaurant-Streit: Pächter erringt vor Gericht einen Teilerfolg

WÜRZBURG / MARKTHEIDENFELD

Restaurant-Streit: Pächter erringt vor Gericht einen Teilerfolg

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    Gericht / Gesetzesbücher (Symbolbild)
    Gericht / Gesetzesbücher (Symbolbild) Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Im Streit zwischen dem Pächter eines Marktheidenfelder Restaurants und seinem Verpächter ist ein erstes Urteil gefallen. Längstens bis zum 30. September dieses Jahres dürfen keine Bauarbeiten an den Nebengebäuden des Lokals stattfinden – es sei denn, in der Hauptsache werde anders entschieden. Das gab das Landgericht Würzburg am Dienstag auf Anfrage der Redaktion bekannt.

    Mit der Entscheidung war der Pächter zufrieden. „Wir haben unser Ziel erreicht“, sagte sein Anwalt. Ihm und seinem Mandanten sei es besonders darum gegangen, die Hauptsaison des Restaurantbetriebes bestreiten zu können. Der Anwalt des Verpächters wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. „Kein Kommentar“, sagte er – mehr als diese zwei Worte hatte man von ihm nie gehört.

    Pächter und Verpächter wurden sich nicht einig

    In der Verhandlung vor etwa zwei Wochen hatten sich Pächter und Verpächter nicht einigen können. Denn damals forderte der Verpächter, spätestens im Mai mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Wie berichtet, will er auf dem Nachbargrundstück des Restaurants ein Mehrfamilienhaus errichten. Dafür soll der Seitentrakt des Lokals abgerissen werden, in dem Toiletten und Lagerräume untergebracht sind. Der Pächter beharrte dagegen auf einem Baubeginn erst im November.

    Die private Auseinandersetzung fand größtenteils öffentlich statt. Denn der Pächter suchte regelmäßig den Kontakt zur Presse, um auf die vertrackte Situation hinzuweisen. Es kam sogar zu Hausverboten, die sich Pächter und Verpächter gegenseitig aussprachen. Erst im Mai 2015 hatte der Pächter das Lokal vom Vorgänger übernommen und eine Ablöse gezahlt. Von den Abriss-Plänen will er nichts gewusst haben – der Verpächter behauptet dagegen, er habe den Pächter vor Unterzeichnung des Pachtvertrags von seinem Bauvorhaben unterrichtet.

    Pächter-Streit noch nicht vom Tisch

    Mit dem Urteil vom Dienstag ist der Pächter-Streit noch lange nicht vom Tisch. Über das Hauptsacheverfahren, in dem es auch um die außerordentliche und fristlose Kündigung geht, die der Verpächter am 22. Februar ausgesprochen hat, wird erst noch entschieden. Der Verpächter verlangte, der Pächter müsse das Restaurant bis Ende Februar räumen und die Schlüssel zurückgeben.

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