Bei einem lebensbedrohlichen Notfall zählt mitunter jede Sekunde. Die sogenannten Hilfsfristen – die jedes Bundesland selbst festlegt – bestimmen die Dauer vom Zeitpunkt des Ausrückens eines Rettungsfahrzeugs, bis zum Eintreffen der Hilfskräfte am Zielort. In Bayern beträgt die Hilfsfrist zwölf Minuten. Doch insbesondere im ländlichen Raum dauern die Anfahrten oft länger als in Ballungsräumen.
Lohr