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Rexroth-Schlösschen wird zum Zankapfel

Gemünden

Rexroth-Schlösschen wird zum Zankapfel

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    Wie das Rexroth-Schlösschen in Lohr (rechts das Nebengebäude) aus dem Landschaftsschutzgebiet Spessart
herausgenommen werden könnte, sorgte im Kreistag für eine heiße Diskussion.
    Wie das Rexroth-Schlösschen in Lohr (rechts das Nebengebäude) aus dem Landschaftsschutzgebiet Spessart herausgenommen werden könnte, sorgte im Kreistag für eine heiße Diskussion. Foto: FOTO WOLFGANG DEHM

    Das Verfahren schwebt seit über vier Jahren. Schon am 11. Juni 2002 beantragte die Stadt Lohr die Herausnahme der beiden Grundstücke, auf denen sich das Schlösschen befindet. Als Grund hieß es, der Eigentümer wolle Haus samt 1,45 Hektar Grund wieder nutzen und anbauen. Zuständig war damals noch der Bezirk Unterfranken. Dieser stimmte der Herausnahme am 12. August 2002 schriftlich zu und stellte eine Änderung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung in Aussicht. Das reichte der Stadt Lohr für eine Änderung des Bebauungsplanes und dem Kreisbauamt für eine Baugenehmigung.

    Inzwischen ist das Nebengebäude am Rexroth-Schlösschen fertig, doch die Grundstücke liegen nach wie vor im Landschaftsschutzgebiet. Dass das so ist, sei ein Versehen, meinte Landrat Armin Grein im Kreistag, da habe man in Lohr bei der Ausweisung des Gebietes - sie erfolgte laut Recherchen im Jahr 2001 - geschlafen. Seit 1. August 2005 ist wegen der neuen Rechtslage nun der Landkreis Main-Spessart für die Änderung der Schutzgebietsverordnung zuständig, ein erneuter Antrag aus Lohr ging dort am 4. Juli 2006 ein. Generell würde die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt der gewünschten Änderung auch zustimmen, aber nur unter zwei Auflagen: Eine gleichwertige Fläche im Bereich des Landkreises Main-Spessart muss als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Und: Eine 570 Quadratmeter große Obstwiese muss am Westrand der beiden Grundstücke angelegt werden. Art und Pflanzung der Obstbäume würden von der Unteren Naturschutzbehörde und der Stadt Lohr bestimmt.

    Mit letzterem hatten die Kreisräte keinerlei Probleme, doch die Forderung nach einer Ersatzfläche traf anscheinend den Nerv. "Für eine versehentlich eingebrachte Fläche einen Ausgleich zu verlangen, ist doch ein Witz", meinte etwa Horst Siegler (Freie Wähler, Lohr). Das Gebäude sei immer genutzt worden und habe nie leer gestanden, wusste Bärbel Imhof (Grüne, Lohr) zu berichten. Richard Krebs (CSU, Bischbrunn) wollte wissen, wer die Ausgleichsmaßnahmen bezahlen muss und erhielt "Nicht der Landkreis!" von Landrat Grein zur Antwort.

    Während Marktheidenfelds Stadtoberhaupt Dr. Leonhard Scherg mit der Forderung, die Kompensationsfläche müsse ja wohl auf Lohrer Gemarkung liegen, eine Abwehrhaltung einnahm, bewies Gemündens Bürgermeister (unfreiwillig?) trockenen Humor: Es komme nur ein quantitativer Ausgleich in Frage, da ja sonst ein bebautes Grundstück ins Landschaftsschutzgebiet aufgenommen werden müsste. Die Suche nach der Ausgleichsfläche sei aber nicht Aufgabe des Kreistages. Das stimmt auch, der Landkreis wird auf Vorschläge vom Eigentümer oder der Stadt Lohr warten.

    Simone Tolle (Arnstein, Grüne) nutzte die Gelegenheit, dem Landrat exemplarisch eine schlechte Vorbereitung der Sitzung vorzuhalten. Aus der Tagesordnung sei nicht zu erkennen gewesen, worum es wirklich gehen würde.

    Anders formuliert: Mit einer solchen Diskussion hatte niemand gerechnet. Irgendwann wurde die Sache zumindest Kreisrat Rudolf Hock (CSU, Steinfeld) zu bunt. Sein Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung war zwar ein "Rohrkrepierer" - Hock hatte selbst mitdiskutiert und durfte deshalb einen solchen Antrag gar nicht erst stellen -, doch schließlich bestimmte Landrat Armin Grein selbst eine Vertagung. "Die Sache so hoch zu hängen, halte ich für nicht adäquat", bemerkte das Landkreisoberhaupt abschließend.

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