Am Dienstag gegen 14.40 Uhr fuhr ein Rollerfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Staatsstraße 2304 vor einem Streifenwagen her. Bei einer anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 24-jährige Fahrer keinen Führerschein für den Roller besitzt. Den jungen Mann erwartet eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Mittelsinn