Laut Anklage hatte sich der geständige 70-Jährige vor den Schülern an verschiedenen Orten entblößt und vor ihnen onaniert. Er hatte sie dazu gebracht, sein Glied anzufassen, und hatte die Geschlechtsteile der Schüler berührt, so die Vorwürfe. Der Rentner soll den Jungen zudem die Hosen heruntergezogen haben, um ihnen auf das nackte Gesäß zu schlagen. Mit Geld und Zigaretten soll der Angeklagte die Jungen aus der Nachbarschaft dazu gebracht haben, ihn gewähren zu lassen. Für den Fall, dass sie den Eltern davon erzählen, soll er ihnen Prügel angedroht haben.
"Es tut mir Leid, dass es so weit gekommen ist", sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen. Er wisse nicht, wie das habe passieren können und halte selbst nichts von seinen Taten. Auf die Frage von Richter Volker Büchs, wie die Kinder das wohl empfunden hätten, meinte der Angeklagte nur: "Ach, für die war es nicht so schlimm." Insgesamt zeigte sich der 70-Jährige zwar geständig, war sich der Tragweite seiner Taten aber offensichtlich nicht bewusst und versuchte die Vorfälle zu bagatellisieren. Er beteuerte, "dass es nie wieder vorkommen wird."
Doch das Schöffengericht zeigte sich "in großer Sorge, dass so etwas wieder passieren könnte", und verfügte, dass sich der 70-Jährige einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen muss. Dabei soll geklärt werden, ob eventuell eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt und die Gefahr weiterer derartiger Straftaten besteht. Bis das Gutachten vorliegt, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Richter Büchs aber machte deutlich: "Sollte ab heute auch nur irgendetwas passieren, müssen Sie sofort ins Gefängnis."