Differenzen gab es im vergangenen Jahr zwischen dem Tierschutzverein Lohr und dem Tierschutzverein Karlstadt-Gemünden. Differenzen, die zum Teil auch öffentlich über Leserbriefe ausgetragen wurden und jetzt in einen Zivilprozess am Amtsgericht Gemünden mündeten.
Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Karlstadt-Gemünden hatte am 18. August 2000 in der Main-Post Folgendes über die Lohrer Kolleginnen geschrieben: "Unter den Notrufnummern von Lohr kann man sich ja nur mit dem Anrufbeantworter unterhalten. Die Damen fühlen sich belästigt, wenn man sie nachts heraus läutet. Geht der Schönheitsschlaf vor?"
Die Sache mit dem Schönheitsschlaf gefiel den Lohrer Tierschützerinnen gar nicht, sie fühlten sich beleidigt und klagten auf Widerruf und Unterlassung. Deswegen hatte die Sache jetzt ein Nachspiel vor Zivilrichter Werner Spiehl. Der allerdings wies am gestrigen Donnerstag die Klage in seinem Urteilsspruch ab.
Kräftige Sachargumente, wie man sie eher aus der politischen Ebene kenne, enthalte der Brief, meinte der Richter. Die Dame, die die harschen Worte für die Lohrer Tierschützerinnen damals gefunden hatte, könne sich klar zur Sache äußern, ihre Meinung in der damaligen Auseinandersetzung klar machen, meinte der Anwalt der Lohrer. Aber: "Man greift hier persönlich an." Jemanden in der Öffentlichkeit zu beleidigen, sei völlig neben der Sache.
"Das war damals ein Sturm im Wasserglas", meinte hingegen der Anwalt der Beklagten. Eine Wiederholunsgefahr bestehe sowieso auf keinen Fall. Zu einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien kam's vor Gericht nicht. Denn wie sagte der Anwalt der Beklagten so schön: "Ich muss gewinnen" - wegen der Rechtsschutzversicherung.
Die Vorsitzende des Lohrer Tierschutzvereins war übrigens zur Verhandlung nicht erschienen. Deswegen forderte der Anwalt des Karlstadt-Gemündener Vereins, ein Ordnungsgeld gegen sie zu verhängen. Die Verfahrenskosten bei einem Streitwert von 8000 Mark muss nun der Lohrer Verein tragen, wenn er das Urteil akzeptiert.