In einer der nächsten Sitzungen hat der Erlenbacher Gemeinderat zu entscheiden, ob er eine 39,5 Hektar große Photovoltaikanlage auf der Gemarkung "Buch" in Erlenbach zulässt. Das Unternehmen "1A-Solar-Projekt GmbH" aus Schweinfurt hat bei der Gemeinde einen Bebauungsplan mit Flächennutzungsplan beantragt. Bereits in der Gemeinderatssitzung im April lag das Ansinnen der Projektierungsfirma erstmalig auf dem großen Tisch .
Nach einer öffentlichen Begehung sowie einer Informationsveranstaltung im Vorraum der Festhalle im Frühsommer hatten die Bürger jetzt erneut die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Bedenken zu äußern. Vermutlich in Erwartung dessen kamen am Donnerstagabend besonders viele Erlenbacher zur Bürgerversammlung in die Festhalle.
Neubauer: Bauleitpläne werden frühzeitig veröffentlicht
Von den rund 160 Besuchern nutzten allerdings wenige die Möglichkeit, ihre Meinung zu dem Bauvorhaben öffentlich kundzutun. Uli Eichenseer erinnerte die Räte dran, dass der geplante Solarpark mehr als zwei Drittel der Fläche des Erlenbacher Ortsgebiets einnehmen würde. Er monierte, ebenso wie Philipp Meller, dass die Öffentlichkeit zu wenig über den Solarpark erfahre. Bürgermeister Neubauer betonte, dass die Bürger frühzeitig im Mitteilungsblatt informiert und darin auch die Bauleitpläne veröffentlicht würden. Die Pläne würden zudem für mindestens 30 Tage zur Einsicht ausgelegt. Während dieses Zeitraums könnten Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
"Hat sich die Gemeinde über alternative Konzepte informiert?", fragte Eichenseer. Bürgermeister Georg Neubauer sagte, ihm liege der Trinkwasserschutz besonders am Herzen, weshalb er den Solarpark gegenüber dem konventionellen Landbau vorziehe. "Einen Solarpark nur wegen des Trinkwasserschutzes zu bauen, finde ich zu dürftig", konterte Eichenseer.

Entgegen erster Aussagen von Seiten der Projektierungsfirma sei nun doch eine Beteiligung der Bürger an der Anlage möglich, verkündete Neubauer. Ralf Schwab wollte wissen, ob die Gemeinde an der Anlage verdiene. "Kann man nicht eine Genehmigung abhängig von höheren Einnahmen machen, um den gemeindlichen Haushalt damit aufzubessern?" So einfach sei das nicht, so der Bürgermeister. Er sagte aber, dass die Gemeinde Erlenbach für Leitungs- und Wegerechte entlohnt werden würde. Für gemeindliche Ackerflächen erhalte man zudem Pacht.
Solarpark "Hörst" schon vor zehn Jahren genehmigt
Eichenseer wollte wissen, warum die Aufstellung eines Bebauungsplans für den kleineren Solarpark im Bereich "Am Hörst" ohne Diskussion vom Gemeinderat genehmigt wurde. Seiner Meinung nach beeinträchtige diese Fläche das Ortsbild von Erlenbach. Neubauer erklärte, dass dieser etwa 18 Hektar große Solarpark bereits vor zehn Jahren genehmigt wurde, aber aus wirtschaftlichen Gründen von Seiten des Betreibers zurückgestellt wurde.
Der frühere langjährige SPD-Gemeinderat Manfred Eyrich gab den Gemeinderäten mit auf den Weg: "Entscheidet das nach eurem eigenen Gewissen." Er meinte, dass man nicht nur vom Klimawandel sprechen könne, ohne selbst etwas dafür zu tun.
• Wie das von der Gemeinde Erlenbach erworbene Anwesen "An der Röthe 2" (ehemaliges Weingut Deppisch) in Zukunft genutzt werde, wollte Hartmut Väth wissen. Laut Neubauer laufen noch Gespräche. Noch könne er nichts sagen. Momentan sei das Gebäude als Lagerraum an ein Industrieunternehmen vermietet. Dieser Nutzungsvertrag sei aber kurzfristig kündbar.
• Gerhard Reichert kritisierte, dass die Tempo-30-Zonen im Ortsgebiet nicht beachtet werden und erinnerte an seinen Vorschlag von vor zwei Jahren, auf dem Asphalt an den Kreuzungen Querbalken aufzumalen. Damit werde deutlich, dass dort "rechts vor links" gelte. Auch Peter Frey und Gerold Albert kritisierten das zu schnelle Fahren im Ort.
Ortsdurchfahrt ist immer noch Bundesstraße
• "Als die Umgehungsstraße gebaut wurde, hieß es, dass das Ober- und das Untertor zur Tempo-30-Zone werden würde", so Judith Eichenseer. Auch wollte man Bäume zur Verkehrsberuhigung pflanzen und das Ortsbild damit verschönern. "Was ist daraus geworden?" Laut Neubauer ist die Ortsdurchfahrt immer noch Bundesstraße, weshalb solche Maßnahmen momentan nicht möglich seien.
• Walter Liebler bat darum, den Platz vor der Leichenhalle auf dem Erlenbacher Friedhof zu beschatten. Der Baum, der dort stehe, kann seiner Meinung nach entfernt werden, dann wäre Platz für zwei große Sonnenschirme.
• "Wir haben in diesem Jahr erlebt, dass der Bach trocken gelegen war", so Rudolf Diener. Er fragte, ob der Abbau von HeidelbergCement in Lengfurt schuld sei. Neubauer sagte, dass die Veränderungen am Wasserspiegel im Erlenbach ständig kontrolliert werden würden. Norbert Herrmann, Erlenbacher Bürger und Laborleiter im Zementwerk, stellte klar: "Das Zementwerk baut nicht unter dem Grundwasserspiegel ab." Wenn Wasser anfalle, käme dies aus höher liegenden Gesteinsschichten, und werde dann in den Main abgeleitet. "Auch wir Winzer kämpfen mit dem Klimawandel", so Hartmut Väth. Er sagte, dass ein Speicher für Gießwasser bisher von der Gemeinde nicht gestattet worden sei und schlug vor, das Oberflächenwasser, das im Zementwerk anfalle, nicht in den Main zu leiten, sondern zu sammeln und den Winzern zur Verfügung zu stellen. Neubauer erinnerte an die Wasserentnahmestelle am alten Tiefenthaler Brunnen.
• Auf die Frage von Judith Eichenseer, ob das Trinkwasser dauerhaft gechlort werde, um Keime abzutöten, sagte Neubauer: "Das Erlenbacher Trinkwasser wird ständig untersucht." Bei Bedarf werde in Absprache mit dem Gesundheitsamt gechlort. Vor sieben Monaten wurde im Wasser im Saugbehälter 34 Milligramm Chlorid je Liter gemessen.
Installation von Mitfahrerbänken angeregt
• Kirsten Reichert regte an, eine Mitfahrerbank nach Vorbild anderer Gemeinden für Fahrten nach Marktheidenfeld einzurichten. Dort können diejenigen Menschen auf ein Auto in Richtung Stadt warten, die keine andere Möglichkeit haben dorthin zu kommen.
• Kommt es durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken von Privatgrundstücken zu Unfällen, so haften die Grundstückseigentümer. Gerald Fischer fragte, ob dies auch für die Kleingärten entlang des Erlenbachs gelte. Laut Bürgermeister werde im Mitteilungsblatt regelmäßig an die Pflicht zum Rückschnitt erinnert. Wer Missstände beobachte, könne dies im Rathaus melden, dann werde der Grundbesitzer mit Frist zur Beseitigung des Grüns aufgefordert.