Rund 50 Interessierte waren der Einladung des SPD-Ortsvereins Erlenbach in die Festhalle gefolgt, um das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes zu feiern. Sieben Personen referierten jeweils über einen Artikel aus dem Grundgesetz, mit dem sie sich besonders verbunden fühlen. Eingeleitet wurde die Veranstaltung mit dem Musikstück "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Das berichtet der Ortsverein in einer Mitteilung, aus der die folgenden Informationen stammen. Der Vereinsvorsitzende Martin Wagner erinnerte an die Entstehungsgeschichte und Bedeutung des Grundgesetzes. Es sei das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat, sagte er. Nach der friedlichen Revolution in der DDR 1989 sei es am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands geworden.
Die erste deutsche demokratische Verfassung, entstanden 1848 in der bürgerlichen Revolution, sei ebenso gescheitert wie die zweite aus dem Jahre 1919. Diese hätten die Nationalsozialisten zerstampft und zerstört. Die dritte demokratische Verfassung, das Grundgesetz, werde nun 75 Jahre alt. Im August 1948 hätte ein von den Ministerpräsidenten ausgewählter Konvent einen stark föderalistisch geprägten Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser sei einem aus 65 Vertretern der Länderparlamente zusammengesetzten Parlamentarischen Rat vorgelegt worden. Am 8. Mai 1949 einigte man sich dann mit großer Mehrheit auf das Grundgesetz, das von den alliierten Militärgouverneuren und den westdeutschen Landtagen, mit Ausnahme Bayerns, gebilligt wurde.
Wagner erinnerte auch an die Mütter und Väter die Grundgesetzes, die zumeist in Vergessenheit geraten oder deren Namen gänzlich unbekannt seien. Er nannte die vier Frauen des Parlamentarischen Rates Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sowie den scharfen Nazi-Gegner Hans Nawiasky, Carlo Schmid oder den späteren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Rudolf Katz.