Aus dem Spielplatz in der Waldstraße wird ein Bauplatz. Das stößt nicht nur auf Zustimmung im Baugebiet "Mausberg II" in Himmelstadt. Zwei Familien sprachen sich im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes dagegen aus. Der Gemeinderat beschloss den zum fünften Mal geänderten Bebauungsplan nach Würdigung der Stellungnahmen dennoch einstimmig als Satzung.
Der rund 600 Quadratmeter große Spielplatz wurde bei der Erschließung des Gebiets vor über 25 Jahren angelegt. Inzwischen sind die Spielgeräte in die Jahre gekommen. Aus Sicherheitsgründen wurden bis auf eine Wippe und die Rutsche schon alles abgebaut. Es gibt auch keinen Sandkasten mehr. Als Ersatz legt die Gemeinde in Richtung Triebstraße einen neuen Spielplatz an, für den bereits Spielgeräte ausgeschrieben wurden. Er ist vom bestehenden knapp 300 Meter Luftlinie entfernt.
Die Stellungnahme einer Familie aus der Waldstraße richtet sich vor allem gegen die Entfernung der öffentlichen Parkplätze auf dem Grundstück, das zum Spielplatz gehört. Diese würden von Anwohnern, Besuchern, Kunden und Handwerkern benötigt, schrieben die Anwohner und verwiesen darauf, dass die Straßen im Gebiet schmäler seien als in älteren Baugebieten. Parken lasse sich deshalb nur in den angelegten Parkbuchten und Parkplätzen. Die würden aber nicht ausreichen, wenn einmal alle Grundstücke bebaut und bezogen sind.
Wildes Parken befürchtet
Zu befürchten sei wildes Parken vor Garagen und Hofeinfahrten, inklusive Verkehrsbehinderung und Fussgängergefährdung. Zudem habe man beim Kauf der Immobilie Erschließungskosten bezahlt und erwarte, dass die vorgefundenen Straßen, angelegten Parkplätze, Fußwege und Spielplätze erhalten bleiben und von der Gemeinde gepflegt werden.
Die Verwaltung hielt dem entgegen, dass es in Himmelstadt wegen der Lage an Main, Bundes- und Staatsstraße sowie einer geplanten Umgehungsstraße schwierig sei, einheimischen Bauwerbern Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei die Gemeinde bestrebt, Innenentwicklungspotentiale zu nutzen. Weil der Spielplatz zudem abgängig und sanierungsbedürftig sei und deshalb an anderer Stelle neu errichtet werden soll, biete sich das Grundstück als Lückenschluss an.
Zu den Parkplätzen führte die Bauverwaltung an, die Anlieger hätten keinen Anspruch auf öffentliche Parkplätze, sondern müssten gemäß Stellplatzverordnung genügend Plätze auf dem eigenen Grundstücken bereit stellen. In der Abwägung sei die Schaffung dringend benötigten Bauraumes wichtiger als der Erhalt von Parkplätzen. Die Erschließungsbeiträge seien generell zielgerichtet verwendet worden, nach über 25 Jahren seien die Parkplätze aber abgeschrieben. Wartung, Unterhalt und bedarfsgerechte Erneuerung oblägen der Gemeinde Himmelstadt, ohne dass eine Umlage dieser Kosten stattfinden könne. Eine Zweckverfehlung bei der Verwendung der ursprünglichen Erschließungsbeiträge sei nicht gegeben.
Kosten aufgeführt
Ein zweiter Anlieger führte in seiner Stellungnahme aus, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes seien unverhältnismäßig und belasteten die Allgemeinheit, zudem wären die Kosten für den einstigen Bau der Parkplätze verloren. Dazu argumentierte die Bauverwaltung, die Änderungskosten würden durch den Bauplatzverkauf aufgewogen.
Weiter kritisierte der Anlieger, die Gemeinde sei gesetzlich verpflichtet, in jedem Baugebiet einen Spielplatz für dort wohnende Kinder vorzuhalten. Auch seien die wenigen Grünflächen im Gebiet erhaltenswert. Die Änderung widerspreche dem Erhalt von schützenswerten Lebensraum für Mensch und Natur.
Eine gesetzliche Verpflichtung für einen Spielplatz je Baugebiet sei der Gemeinde Himmelstadt nicht bekannt, hielt dem die Bauverwaltung entgegen. Es gäbe lediglich Richtwerte zwischen Einwohner- und Spielplatzzahl. Laut Bebauungsplan müssen auf jedem Grundstück Bäume erhalten oder gepflanzt werden, beim derzeitigen Spielplatz seien das drei Bäume. Deshalb sei nicht zu befürchten, dass schützenswerter Lebensraum vernichtet wird. Zudem lägen der Gemeindewald und schützenswerte Landschaftsbestandteile in unmittelbarer Nähe des Gebiets.
Auch das Landratsamt Main-Spessart wies die Gemeinde darauf hin, dass ausreichend Spielplätze vorhanden sein müssen. Dazu stellte die Verwaltung fest, dass es künftig einen Spielplatz rechtsmainisch (Nähe Brückenstraße) und zwei linksmainisch (Nähe Mainstraße, Nähe Triebstraße) geben wird. Die übrigen Stellungnahmen von Behörden und Verbänden galten vor allem dem Trinkwasserschutz, der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Da es sich um ein Grundstück in einem erschlossenen Baugebiet handelt, war das unkritisch.