Abgelehnt hat das Staatliche Bauamt den Wunsch, die Staatsstraße 2434 zwischen Schönau und Hainbuche für Schwerlastverkehr zu sperren. Werner Müller, der Vorsitzende des CSU-Stadtverbands Gemünden, hatte die Sperrung für Mautausweichverkehr im August angeregt.
Mitbürger seien mit diesem Wunsch an ihn herangetreten, erläuterte Müller. Täglich ereigneten sich auf der schmalen Staatsstraße gefährliche Szenen und Unfallfluchten, Beschädigungen des Banketts und der Fahrbahndecke, begründete er den Antrag. Er hatte darauf verwiesen, dass die Staatsstraße gerade einmal die Breite einer Kreisstraße habe. Lastwagen und Aufliegerzügen sei es deswegen nicht möglich, in den Kurven das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
Staatsstraßen sind für überörtlichen Verkehr
Andere Verkehrsteilnehmer seien gezwungen, das Bankett zu befahren oder stark abzubremsen. Begegnungen von Lastwagen seien meist mit einem Ausweichen oder Zurücksetzen verbunden, so Müller. Dies sei dem Verkehrsfluss abträglich und führe meist zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer – insbesondere auf der unübersichtliche Steigung zwischen Schönau und Seifriedsburg.
Das Staatliche Bauamt hatte Müllers Anliegen ans Landratsamt weitergeleitet, weil dort die Untere Straßenverkehrsbehörde angesiedelt ist, die für solche Entscheidungen zuständig ist. Das Landratsamt hole dann Stellungnahmen bei der Polizei und bei ihnen ein, erläuterte Julia Sauer vom Staatlichem Bauamt auf Nachfrage.
Beschränkungen bei einer Staatsstraße seien nicht so leicht, sagte sie, da diese grundsätzlich für den überörtlichen Verkehr gedacht seien. Ihr sei in der Region jedenfalls kein solcher Fall bekannt. Auch wenn sie Verständnis für die Wünsche von Bürgern habe, die sich weniger Verkehr vor der Haustür wünschen, reiche das Betroffenheitsgefühl von Anliegern allein nicht aus für einen so weitreichenden Eingriff in den Verkehr.
Kein Unfallschwerpunkt
Das Landratsamt erläuterte in seiner Antwort an Werner Müller, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs gemäß Absatz 9 des Paragrafen 45 der Straßenverkehrsordnung nur dann angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Die Staatsstraße 2434 sei aber kein Unfallschwerpunkt. Es lägen keine Erkenntnisse vor, die eine Beschränkung des Verkehrs aus Gründen der Sicherheit und Ordnung rechtfertigen könnten.
Die Fahrbahn der Staatsstraße 2434 sei mit rund fünf Metern Breite zwar schmal, die Fahrbahndecke aber in gutem Zustand. Es seien keine Verdrückungen ersichtlich, die auf übermäßigen Schwerverkehr zurückgeführt werden könnten, so das Landratsamt.
Nur rund 1400 Fahrzeuge pro Tag
Auffällig sei auf der Strecke allerdings starker landwirtschaftlicher Verkehr, der sicherlich zu den von Müller geschilderten Bankett-Schäden beitrage. Die Staatsstraße 2434 weise für eine Staatsstraße eine unterdurchschnittliche Belastung auf, so das Landratsamt. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2015 wurden nur 35 Lastwagen bei 1402 Kraftfahrzeugen pro Tag ermittelt.
Werner Müller will sich trotz der Ablehnung noch nicht geschlagen geben. Er hält die Sperrung der Staatsstraße 2434 für Durchgangs-Schwerverkehr nach wie vor für sinnvoll.