Formell zulässig, materiell unzulässig und deswegen insgesamt unzulässig, so fiel das Urteil des leitenden Marktheidenfelder Beamten Matthias Hanakam aus. Bei der finalen Abstimmung wurde das Bürgerbegehren mit 13 zu neun Stimmen für unzulässig erklärt. Der Beschluss des Stadtrats vom 22. März, den Mainkaiparkplatz für den öffentlichen Verkehr zu schließen, wird somit wie geplant ab Oktober umgesetzt.
Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren

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