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MARKTHEIDENFELD: Stammzellen als Nadel im Heuhaufen

MARKTHEIDENFELD

Stammzellen als Nadel im Heuhaufen

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    Auch wenn Behringer schon einen Stammzellenspender gefunden hat, so bittet er doch angesichts seines Schicksals, dass Freiwillige sich als mögliche Spender für andere Leukämiekranke typisieren lassen.

    Vor knapp 15 Jahren war die Diagnose Leukämie fast gleichbedeutend mit einem Todesurteil, denn erst knapp 3000 Menschen waren damals in Deutschland als Knochenmarkspender registriert. Die Chancen, darunter einen geeigneten Spender zu finden, waren in den 90er Jahren verschwindend gering. Mit der Gründung der Deutschen Knochenmark-Spenderdatei (DKMS) auf private Initiative 1991 verbesserte sich die Situation. Heute ist die DKMS mit rund 1,5 Millionen registrierter Deutscher die weltweit größte Spenderdatei. Deutschlandweit sind fast drei Millionen Spender in verschiedenen Datenbanken registriert. Aber es könnten noch mehr sein. Viele Menschen schrecken aber vor den Kosten von 50 Euro zurück, die für das Typisierungsverfahren anfallen. Dabei kostete es früher noch 600 D-Mark.

    Dennoch fragen sich viele: Wofür sind diese 50 Euro notwendig und warum übernehmen nicht die Krankenkassen diesen Betrag? Anfangs erhielt die DKMS Fördergelder von der Deutschen Krebshilfe und vom Bundesministerium für Gesundheit. Seit diese Förderung 1994 auslief, ist die DKMS auf Spenden angewiesen, um möglichst vielen Menschen eine kostenfreie Typisierung zu ermöglichen und ihre Datenbank zu pflegen.

    Aufwändige Gewebeanalyse

    Eine Blutgruppenanalyse kostet nur wenig mehr als 20 Euro. Für die Typisierung eines Knochenmarkspenders reicht dies allerdings nicht aus. Dafür muss eine labortechnisch aufwändige HLA (Human Leukocyte Antigene-Typisierung) vorgenommen werden, die 51,13 Euro kostet. Sie ist notwendig, um im Falle einer Transplantation das Risiko einer Abstoßung möglichst gering zu halten.

    Jeder Mensch besitzt spezielle Gewebemerkmale, die es seinem Immunsystem ermöglichen, eigenes von fremdem Gewebe zu unterscheiden. Stimmt das Gewebe nicht zu fast 100 Prozent überein, entsteht ein Abwehrmechanismus gegen Krankheitserreger, der zu einer Abstoßungsreaktionen führen kann. Die Suche nach dem passenden Spender ist daher wie die nach der Nadel im Heuhaufen. Dass die Krankenkassen diese Summe nicht übernehmen oder bezuschussen, liegt an der Sozialgesetzgebung. Demnach dürfen die Krankenkassen nicht für die Bestimmung eines Stammzellenspenders aufkommen, sondern nur die Behandlungskosten für einen Versicherten tragen. Die Kassen sind nur für die Vergütung von Leistungen für einen konkreten Patienten zuständig; dazu zählen Ersttypisierungen bei der Neuaufnahme von Spendern nicht. Schließlich weiß bei der Spendenabgabe niemand, ob eine Person, die sich in der DKMS-Datenbank registrieren lässt, tatsächlich einmal zu einem Spender wird.

    Allerdings übernehmen die Krankenkasse des Patienten alle weiteren Kosten, die durch eine Stammzellentransplantation entstehen. Also sind Spendenaktionen unbedingt nötig dafür, dass sich Menschen kostenlos typisieren lassen können; häufig besteht auch die Möglichkeit, sich bei einer Blutspende zusätzlich kostenlos typisieren zu lassen.

    Um die Spenderkartei deutschlandweit zu vergrößern, sind Spendenaktionen wie „MAR gegen Leukämie“ in Marktheidenfeld unverzichtbar. Denn je mehr Menschen sich dank des gespendeten Geldes typisieren lassen, umso mehr Betroffenen bleibt jenes Schicksal erspart, das Anfang der 90er Jahre für einen Leukämie-Patienten noch fast unausweichlich war.

    Die von „MAR gegen Leukämie“ initiierte Typisierung in Marktheidenfeld findet am Sonntag, 23. September, in der Hans-Wilhelm-Renkhoff-Halle statt. Die Spendenkonten: Verein „Hilfe für Anja“, Stichwort: „MAR gegen Leukämie“, Raiffeisenbank Marktheidenfeld, Konto-Nr. 7 36 10, Bankleitzahl 790 651 60; Sparkasse Mainfranken Würzburg, Konto-Nr. 44 94 22 25, BLZ 790 500 00.

    Daten & Fakten

    Typisierung Wer darf sich typisieren lassen? Grundsätzlich gilt: alle Menschen zwischen 18 und 55 Jahren, die in guter körperlicher Verfassung sind. Das gilt nicht für Personen, die weniger als 50 Kilogramm wiegen oder stark übergewichtig sind. Hier liegt die Grenze bei einem Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 40. Außerdem ausgeschlossen sind Personen nach einer Fremdorgantransplantation und Personen mit einer Sucht oder einer schwereren Erkrankung. Weitere Infos im Internet unter: www.dkms.de.

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