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RIENECK: Standpunkt zu Rienecker Entscheidung: Schadensbegrenzung noch möglich

RIENECK

Standpunkt zu Rienecker Entscheidung: Schadensbegrenzung noch möglich

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    Die Vergangenheit ruhen zu lassen, ein schlimmes Geschehen auch nach 70 Jahren nicht aufzurühren – das wird dem Rienecker Stadtrat mit seiner geheimen Abstimmung und Verweigerung der Gedenktafel zum Kriegsverbrechen vom 29. März 1945 nicht gelingen. Noch kann er den Beschluss vom Montag widerrufen, der ohnehin rechtswidrig war. Die Beratung und die Abstimmung in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu verschieben, war unzulässig, da es in so einem Fall keine Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Jeder Bürger kann die Aufhebung des Beschlusses bei der Rechtsaufsicht am Landratsamt Main-Spessart beantragen. Dann muss der Stadtrat erneut beraten. Hoffentlich mit einem anderen Ergebnis!

    „Hier wurden fünf russische Männer durch Naziterror ermordet. Wir gedenken der Opfer“, so soll die Inschrift an der Sternhecke lauten. Das ist keine Anklage, sondern ein Bekenntnis zum geschehenen Unrecht und vor allem ein Zeichen von Mitgefühl für die fünf Männer und ihre Angehörigen. Ein Mitgefühl für die Täter und ihre Angehörigen darüberzustellen, wie in der Stadtratsdiskussion geschehen, ist grotesk. Der Stadtrat muss aufpassen, dass zur Schande vom März 1945 nicht noch eine zweite Schande von 2014 hinzukommt.

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