In keinem Lebensmittelgeschäft sind Kunden gerne gesehen, die in oder vor dem Laden für alle sichtbar Alkohol trinken oder alkoholisiert einkaufen gehen. So geschehen am 19. März diesen Jahres bei einem Discounter in Gemünden. Hier wollten ein 37-Jähriger und eine 42-jährige Frau einkaufen, obwohl gegen beide ein Hausverbot bestand. Das brachte ihnen eine Anklage wegen Hausfriedensbruch ein.
Gemünden