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Gemünden: Technischer Fehler: Briefwahlunterlagen lassen sich in Gemünden derzeit nicht online beantragen

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Technischer Fehler: Briefwahlunterlagen lassen sich in Gemünden derzeit nicht online beantragen

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    Wer eine Wahlbenachrichtigung hat, kann bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern. Das geht persönlich, per Post – und in vielen Kommunen auch digital. Gemünden hat derzeit Probleme mit dem Online-Service. (Symbolbild)
    Wer eine Wahlbenachrichtigung hat, kann bereits jetzt die Briefwahlunterlagen anfordern. Das geht persönlich, per Post – und in vielen Kommunen auch digital. Gemünden hat derzeit Probleme mit dem Online-Service. (Symbolbild) Foto: Sven Hoppe

    Wer besonders früh seine Briefwahlunterlagen online beantragen wollte, war für die Stadt Gemünden zu früh dran: Im Bürgerservice-Portal ploppt anstelle der Antrag-Funktion derzeit eine Fehlermeldung auf. Erst seit Beginn der Woche dürfen die Städte und Gemeinden den Stimmberechtigten die Wahlbenachrichtigungen zuschicken. Daraufhin lässt sich auch die Briefwahl beantragen – persönlich, per Post und vielerorts auch online. In Karlstadt ist die Online-Beantragung beispielsweise bereits möglich, in Marktheidenfeld lässt sich der Service ab 6. September in Anspruch nehmen.

    Der Wahlamtsleiter arbeitet an der Fehlerbehebung

    Will man die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Gemünden beantragen, heißt es derzeit: "Bei der Ermittlung der anstehenden Wahlen ist ein technischer Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal." 

    Screenshot der Homepage der Stadt Gemünden - die Wahlunterlagen ließen sich zunächst nicht online anfordern.
    Screenshot der Homepage der Stadt Gemünden - die Wahlunterlagen ließen sich zunächst nicht online anfordern. Foto: Tabea Goppelt

    "Wir wissen Bescheid, dass es nicht geht", sagt Wahlamtsleiter Tobias Stich. Welcher technische Fehler genau dahinter steckt, sei noch nicht klar. Deshalb könne er auch nicht sagen, wann der Online-Antrag wieder möglich ist. "Aber wir sind dran, dass das schnellstmöglich wieder funktioniert." Der Antrag lässt sich auch weiterhin persönlich im Wahlamt oder per Post stellen, betroffen ist nur die Online-Beantragung.

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