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Thema Baumgartshof scheint abgehakt

Marktheidenfeld

Thema Baumgartshof scheint abgehakt

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    Schollbrunn (Ella) Zur Eingemeindung des Waldgebietes "Ausmärkischer Forstbezirk Michelrieth", gemeint ist das Waldgebiet des Freiherrn von Fürstenberg (Forstbezirk Baumgartshof), in das Stadtgebiet Marktheidenfeld wurde dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mitgeteilt, dass laut Landratsamt derzeit kein Grenzänderungsantrag der Stadt Marktheidenfeld vorliege.

    Allerdings beabsichtigt die Gemeinde Esselbach, Teile des gemeindefreien Gebietes in ihre Gemarkung umzugliedern und hat einen entsprechenden Antrag bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Dies ist für die Gemeinde Schollbrunn unerheblich, weil das betreffende Gebiet nördlich der Autobahn liegt, informierte Bürgermeister Peter Knobeloch.

    Auf eine Anfrage bei der Regierung von Unterfranken bezüglich eines Antrages der Stadt Marktheidenfeld auf Umgemeindung wurden die Angaben des Landratsamtes bestätigt. Die Vorteile einer Umgliederung wären die Möglichkeit, Grundsteuern zu erheben oder eventuell sogar Bauleitpläne verwirklichen zu können. Freilich gibt es auch Pflichten, die mit solch einer Maßnahme verbunden sind: Im umgemeindeten Bereich sind sämtliche öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen. Im aktuellen Falle handelt es sich vor allem um Straßen- und Wegeunterhalt.

    Im Prinzip hatte der Gemeinderat in der Sitzung vom 30. Mai nichts gegen die Eingemeindung des Waldgebietes "Forstbezirk Baumgartshof" ins Marktheidenfelder Stadtgebiet, wenn die Stadt auch den südlichen Teil des Gebietes mit einem Teil der Haseltalstraße übernehmen würde. Dieser Teil sollte nach dem Antrag der Stadt Marktheidenfeld aber an die Gemeinde Schollbrunn übertragen werden, was nach Meinung der Gemeinde zu erheblichen Belastungen führen könnte wegen des Unterhalts der Böschungen ober- und unterhalb der Haseltalstraße. Die Straße gehört Schollbrunn.

    Nachdem die Stadt Marktheidenfeld keine Anträge auf Eingemeindung stellte, kann laut Knobeloch angenommen werden, dass die Sache nicht weiter verfolgt wird.

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