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RIENECK: Tiefer Griff in Rienecks Stadtkasse steht bevor

RIENECK

Tiefer Griff in Rienecks Stadtkasse steht bevor

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    Unter Dach und Fach ist der Feuerwehrbedarfsplan. Ob allerdings alle Erfordernisse zum jeweiligen Wunschtermin zu erfüllen sein werden, wird dann von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Städtchens abhängen. Details kamen in der Stadtratssitzung am vergangenen Montag zwar nicht zur Sprache, doch war der Stadtratsdiskussion zu entnehmen, dass unter anderem über kurz oder lang ein neues Feuerwehrgerätehaus und ein neues Löschauto benötigt werden.

    Seit September fertig

    Den Bedarfsplan hat die Rienecker Feuerwehr zusammen mit den beauftragten Stadträten Karina Walter und Lothar Keßler im vergangenen September erarbeitet. Die von der Stadtverwaltung erbetene Stellungnahme des Kreisbrandrats Peter Schmidt sei ausgeblieben, und Kreisbrandinspektor Florian List habe dem KBR nicht vorgreifen wollen – so begründete Bürgermeister Wolfgang Küber die späte Vorlage.

    32 Jahre altes Löschauto

    Für Fragen standen in der Ratssitzung KBI List und der Rienecker Kommandant Christian Hussy zur Verfügung. Stadtrat Christoph Münch erkundigte sich, ob es rechtliche Bestimmungen zur Erneuerung des Fahrzeugsparks gebe. Das verneinte Florian List; man gehe bei Fahrzeugen von einer Haltbarkeit von 25 bis 30 Jahren aus. Das offenbar zu ersetzende Fahrzeug der Rienecker Wehr sei 32 Jahre alt.

    Führerschein kein Hindernis

    Als Ersatz vorgesehen scheint ein Tanklöschfahrzeug 3000, ein Allrad-Lastwagen mit 3000 Liter Löschwasser. Ob es dafür überhaupt genügend Fahrer in der Rienecker Wehr gebe – „vielleicht nur auf dem Papier“ – wollte Gertrud Herrmann wissen. Der Kreisbrandinspektor antwortete, die Feuerwehr könne wahlweise ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF-W) bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht nehmen, das auch Löschleute mit einem normalen Autoführerschein fahren dürfen.

    „Tagesalarmsicherheit“

    Dem Bedarfsplan entnommen hatte Gertrud Herrmann, dass Rieneck nicht „tagesalarmsicher“ sei und der örtlichen Wehr 19 Löschleute fehlten. Sie fragte, ob in der Situation überhaupt zwei Fahrzeuge vorgehalten werden müssten. Hierzu sagte List, dass aufgrund der Berufspendler die Tagesalarmsicherheit nirgendwo im Landkreis gewährleistet sei und daher bei einem Alarm am Tag immer mehrere Feuerwehren gleichzeitig gerufen würden.

    Zentralisierung im Sinngrund?

    Peter Elzenbeck erinnerte, dass auch Burgsinn ein neues Gerätehaus benötige; daher sei zu überlegen, ob man die Feuerwehren der Sinngrundallianz-Gemeinden zentralisieren kann. Das schlössen die Entfernungen zwischen den Gemeinden aus, sagte List dazu. Die einzuhaltende gesetzliche Hilfsfrist betrage zehn Minuten ab Alarmeingang – fünf Minuten seien für das Einrücken der Wehrleute zu rechnen, blieben fünf Minuten für die Anfahrt, was fünf Kilometern entspreche. Daher müsse in jedem Ort eine Feuerwehr vorgehalten werden.

    Pflichtaufgabe der Kommunen

    Christoph Münch hakte nach, wie es sich bei Personalmangel mit der Einhaltung der Hilfsfrist verhalte. Das sei zunächst unerheblich, antwortete der Kreisbrandinspektor; die Kommunen seien verpflichtet, die Voraussetzungen zur Sicherstellung des Brandschutzes zu schaffen. Dann sollten die Bedarfspläne der Kommunen wenigstens aufeinander abgestimmt sein, forderte Münch. Das sei bereits der Fall, so List.

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