Der Versuch des Marktheidenfelder Unternehmens Chronos-Tierbestattung, ein eigenes Tierkrematorium zu errichten und nicht wie bisher die Verbrennung in einer externen Einrichtung vorzunehmen, droht sich zu einer endlosen Geschichte auszuweiten.
Bis heute besitzt das 2011 errichtete Krematorium in Lengfurt keine Genehmigung des Landratsamts: Der Knackpunkt ist in erster Linie der Staubabscheider. Im derzeitigen Zustand ist das Krematorium nicht einmal zum Probebetrieb zugelassen, ohne den auch die Einhaltung der Grenzwerte nicht zu ermitteln ist.
Die Idee für ein Tierkrematorium, wie es dies bundesweit an kaum zwei Dutzend Standorten gibt, geht bis auf das Jahr 2006 zurück. Nach einem gemeinsam mit einem Fachbetrieb aus dem Landkreis Würzburg erarbeiteten Entwurf hatte der Betriebsleiter Hubert Pfister schließlich 2011 einen entsprechenden Ofen bestellt und ihn in ein Gebäude eingebaut. Als die Anlage nicht wie gedacht ihren Betrieb aufnehmen durfte, entwickelte sich ein Rechtsstreit zwischen Abnehmer und Lieferant.
Auch die gestrige Hauptverhandlung vor dem Würzburger Landgericht endete ohne Annäherung der Streitparteien. Immerhin stellte der Vorsitzende Richter Bruno Messer die Urteilsverkündung für den 7. Mai in Aussicht.
Dabei versuchte der sichtlich genervte Richter, mehrmals eine Einigung zu erzielen. Er verwies auf die hohen Verfahrenskosten. Allein die Ausgaben für mehrere Gutachten belaufen sich auf 70 000 Euro. Zudem hatte der Vertreter des Klägers zuvor einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. „Es hat einfach irgendwann gelangt“, erklärte er im Anschluss an die kurze Verhandlung. Ständig habe sein Mandant einseitig in Vorleistung gehen sollen. Auch bei dem von dem Richter vorgeschlagenen Vergleich hätte der Tierbestatter die Hälfte der Kosten übernehmen sollen.
„Wozu so viel Geld?“, kritisierte auch Hubert Pfister im Anschluss an die Verhandlung den vorgeschlagenen Vergleich. „Dabei hätte die Anlage nur wie bestellt gebaut werden müssen.“ Seine Argumentation stützt sich auf einen von ihm beauftragten, inzwischen aber verstorbenen Gutachter sowie auf die schriftlichen Unterlagen. Schon bei der um acht Monate verspäteten Lieferung sei sein Betrieb zudem an der Grenze seiner wirtschaftlichen Belastbarkeit angelangt gewesen.
Naturgemäß sieht der Verteidiger des Ofenlieferanten den Vorgang anders: Der Kläger selber habe darauf bestanden, keinen Genehmigungsplaner einzubeziehen und stattdessen die Detailplanungen mit dem eigenen Bauleiter erarbeitet. Auch sei es mündlich abgesprochen gewesen, den Staubabscheider nach einem einfachen Verfahren durchzuführen und nicht wie ursprünglich vorgesehen „multizyklonal“. Außerdem gebe es ein Übergabeprotokoll, in dem Pfister keinen Einwand erhoben habe. „Er hat einen Fiat 500 bestellt und will nun einen Rolls-Royce“, erklärte der Anwalt auf Nachfrage. Er verweist zudem auf eine baugleiche Anlage in Lauf/Pegnitz, die ohne Beanstandung arbeitet.
Darauf, dass das Verfahren zu einem schnellen Ende kommt, machte der Richter keine Hoffnung: „Ganz egal wie ich entscheiden werde, Sie werden sich vor der nächsthöheren Instanz wiederbegegnen.“