Theo Gärtner ist tot. Der Gössenheimer Bürgermeister, der nach einem Fahrradunfall vor knapp zwei Jahren im Wachkoma lag, starb am Mittwoch, 4. April. Der Gemeinderat gedachte seiner in der Sitzung am Donnerstagabend in einer Schweigeminute.
Gärtner, der am 16. Januar 1951 geboren wurde, hatte sich in den Jahren 1978 bis 1990 erstmals als Gemeinderat in der Kommunalpolitik seiner Heimatgemeinde engagiert. 2002 wieder in den Gemeinderat gewählt, wurde der Polizeibeamte gleich zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
2008 zum Bürgermeister gewählt
Seit 1. Mai 2008 war Theo Gärtner erster Bürgermeister der rund 1200 Einwohner zählenden Gemeinde Gössenheim. Das Amt bekleidete er bis zu seinem Tod, auch wenn in den vergangenen zwei Jahren sein Stellvertreter Erich Fenn die Amtsgeschäfte führte.
Am 5. Mai 2016 war Gärtner auf dem Radweg zwischen Gössenheim und Sachsenheim, den beiden Ortsteilen der Gemeinde, gestürzt. „Es war am Vatertag“, erinnert sich Erich Fenn. Gärtners Verletzungen waren so schwer, dass er in die Universitätsklinik in Würzburg gebracht werden musste. Monate später konnte er zwar wieder nach Hause verlegt werden, lag aber im Wachkoma. Theo Gärtner wurde von seiner Familie mit Hilfe von Pflegediensten versorgt, das Haus behindertengerecht umgebaut.
Wichtige Projekte angeschoben und vorangebracht
Als Bürgermeister hat Theo Gärtner die Dorferneuerung angeschoben, berichtet Erich Fenn. Eines ihrer sichtbaren Ergebnisse ist die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt der B26. Auch die Gründung der Nahwärmegenossenschaft Gössenheim hat Gärtner maßgeblich vorangebracht. Sie versorgt inzwischen rund 90 Prozent aller Haushalte im Ortsteil Gössenheim. Die Verlegung der Leitungen dafür bot auch Gelegenheit, die Breitbandversorgung mit Glasfaserkabel voranzutreiben, so Fenn.
In Gössenheim haben heute 90 Prozent der Haushalte Glasfaser bis ins Haus, was problemlos Leistungen von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Auch die Haushalte in Sachsenheim sind mit 50 Megabit pro Sekunde versorgt. Gärtners unermüdlicher Einsatz für die Gemeinde reichte bis in seine Freizeit, in der er zum Beispiel die erste Chronik Gössenheims zusammenstellte.
Wahl soll eigentlich innerhalb von drei Monaten erfolgen
Im Gemeinderat hat man sich in der Sitzung am Donnerstagabend bereits erste Gedanken gemacht, wie es nach dem Tode des Bürgermeisters weitergeht. Das Gesetz sehe vor, dass innerhalb von drei Monaten ein Nachfolger gewählt werde, erläutert Erich Fenn. Das wäre dann bis Anfang Juli.
Die Gemeinderäte würden die Wahl eines neuen Bürgermeisters aber gern mit der Landtagswahl zusammenlegen, die erst am 14. Oktober stattfindet. Von der Rechtsaufsicht des Landratsamt lasse man deswegen prüfen, ob man die Wahl bis dahin aufschieben könne.
Da es sich bei der Drei-Monats-Regel "um eine Soll- und keine Muss-Regelung handelt, sind Ausnahmen von der Drei-Monats-Frist denkbar, teilte ein Sprecher des Innenministeriums in München auf Anfrage der Main-Post mit. "Dafür muss es sachliche Gründe geben, die aber auch in einer Zusammenlegung mit anderen Wahl- oder Abstimmungsterminen liegen können."
Für eine Gemeinde sei es grundsätzlich einfacher, mehrere Wahlen und Abstimmungen an einem Tag als an mehreren durchzuführen. "Bei vielen Vorbereitungshandlungen wirken sich Synergieeffekte aus; auch muss die Gemeinde so nur für einen Tag ausreichend viele ehrenamtliche Wahlhelfer gewinnen", so der Pressesprrecher. Die Entscheidung liege aber letztlich in der Verantwortung der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde.
Ausnahmen in begründeten Fällen denkbar
Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz verbiete es grundsätzlich, am Tag einer Landtagswahl auf Kreis- oder Gemeindeebene weitere Wahlen oder Abstimmungen (insbesondere Bürgerentscheide) durchzuführen. Das Innenministerium könne aber eine Ausnahme zulassen, falls gegen die Durchführbarkeit der Landtagswahl keine Bedenken bestehen und deren Beeinflussung durch die kommunale Wahl bzw. Abstimmung nicht zu befürchten ist, teilte der Sprecher mit.
Um dies jeweils bewerten zu können, hole das Ministerium Stellungnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden (Regierung und Landratsamt) ein, falls die Gemeinde ihren Antrag nicht ohnehin bereits über die Rechtsaufsichtsbehörden nach München leitet.
Gewählt werden soll der nächste Bürgermeister Gössenheims nicht nur für die bei Kommunalwahlen üblichen sechs Jahre, sondern für mehr als sieben Jahre. Seit einiger Zeit gibt es diese Möglichkeit, Amtsperioden um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Damit könnte die übernächste Bürgermeisterwahl in Gössenheim 2026 stattfinden, dann wieder im normalen Turnus der bayerischen Kommunalwahlen.
Fenn will nicht kandidieren
Der Name des amtierenden Bürgermeisters Erich Fenn wird bei der Wahl nicht als Kandidat auf dem Stimmzettel aufgeführt sein. Bis zum regulären Ablauf der jetzigen Wahlperiode, bis Ende April 2020, hätte der 59-Jährige die Geschäfte im Rathaus noch weitergeführt. Für eine neue Amtsperiode will nicht antreten. Das habe er im Gemeinderat bereits mehrfach betont, so Fenn.
Die Trauerfeier für Theo Gärtner wird am Donnerstag, 12. April, um 14.30 Uhr in der Gössenheimer Pfarrkirche stattfinden. Dort werden auch die Nachrufe gehalten.