Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Aschaffenburg bleibt es beim Freispruch für einen 2019 angeklagten Mann. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision der Nebenklage als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Aschaffenburg am Freitag mit (Az.: KLs 104 Js 3414/18 j).
Aschaffenburg