Das Ufer des Leinacher Baches kann aus Sicht das Wasserwirtschaftsamts in Zellingen hinter den Reihenhäusern in der Breitwiese 2 bis 18 mit aufeinandergesetzten Muschelkalk-Blöcken gesichert werden. Bei einer Aufnahme in das künftige Gewässerentwicklungskonzept könnte die etwa 15 000 Euro teure Sicherung massiv bezuschusst werden. In der Sitzung des Zellinger Gemeinderats blieb offen, ob die Anlieger an den verbleibenden Kosten beteiligt werden.
Schon vor fast zwei Jahren wurde Anwohner Wilfried Schmitt, dem viele der Anwesen gehören, bei der Gemeinde vorstellig, weil der Uferbereich nach und nach vom Bach abgetragen wird.
Einigung vor Ort
Nach einem Ortstermin am 2. September mit den Zellinger Bürgermeistern, Wilfried Schmitt samt Rechtsbeistand sowie Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg und des Landratsamts Main-Spessart als untere Wasserrechtsbehörde kam Bewegung in die Angelegenheit. Anders als sein Vorgänger kam Ulrich Popp vom Wasserwirtschaftsamt zu der Auffassung, dass die Weiterführung der Uferbefestigung auf der rechten Bachseite mit Steinquadern, die unvermörtelt aufeinander gesetzt werden, denkbar ist.
Allerdings müsse dann das gegenüberliegende Ufer abgeflacht und mit Sträuchern und Gras befestigt und gegen Abschwemmungen gesichert werden.
Zu den geschätzten Baukosten von 10 000 bis 12 000 Euro kommen noch 3300 Euro Honorar für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung durch ein Ingenieurbüro. Ob eine formelle Genehmigung nötig sein wird, ist noch offen. Das soll das Landratsamt im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt anhand von eingereichten Querschnittskizzen (aktuelles und künftiges Bachbett) entscheiden.
Umstritten war im Gemeinderat vor allem, wie schnell die Uferbefestigung erfolgen kann und sollte. Sofort geht nicht, weil erst das Wasserrecht geklärt werden muss. Mit einer Aufnahme in das Gewässerentwicklungskonzept wären 65 Prozent Förderung der Bau- und 30 Prozent der Unterhaltskosten möglich. Allerdings dauert schon die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts etwa neun Monate.
Müssen die Anlieger zahlen?
Ob die Anlieger an den Kosten beteiligt werden, ist offen. Der Anwalt von Wilfried Schmitt legte der Verwaltung ein altes Urteil zur Erneuerung einer Uferbefestigung am Rhein vor, nach dem die Anlieger dort nichts zahlen mussten.
Gemeinderätin Barbara Gehrig hatte Zweifel, ob die Zuschüsse eine längere Wartezeit rechtfertigen oder die Uferzerstörung derweil derart fortschreitet, dass massive Mehrkosten anfallen. Insgesamt gehe es ja um keinen allzu großen Betrag.
Das sah Rätin Sonja Rupp anders: Der Abtrag sei nicht so dramatisch, es lasse sich durchaus abwarten. Das bestätigte auch Ulrich Popp. Man könne sicher noch ein Jahr warten, der Bach werde schon nicht die Häuser einnehmen.
„Wir verbauen gemeindliches Geld um Privatgrund zu sichern“, verdeutliche Bürgermeister Wieland Gsell. Profitieren würden vor allem die Anlieger, andere Bürger kämen kaum an diese Stelle. Er bestehe deshalb auf einen Gemeinderatsbeschluss, ob gegebenenfalls auf Fördermittel verzichtet werden soll.
Darauf entgegnete Barbara Gehrig, die Gemeinde sei aber auch zuständig für die Ufersicherung und könne nicht Privatgrund vom Bach abtragen lassen. Ulrich Wohlfahrt scheiterte mit einem Antrag zur Geschäftsordnung, erst den nachfolgenden Tagesordnungspunkt zum Gewässerentwicklungskonzept (wir berichteten) zu behandeln, ehe über die Ufersicherung beschlossen wird. Er fand mit sieben zu zehn Stimmen keine Mehrheit. Werner Küffner meinte, da der mögliche Baubeginn wohl erst im April ist, sei genug Zeit, die Zuschussfrage zu klären.
Letztlich entschied der Gemeinderat einstimmig, dass Vergleichsangebote eingeholt und beim Landratsamt Querschnittskizzen eingereicht werden. Weiter soll das Projekt ins Gewässerentwicklungskonzept aufgenommen werden. Ein Teil der Kosten soll nach Möglichkeit auf die Anlieger umgelegt werden.