Im Sinne der Vereinsförderung wurden die Nutzungsgebühren in den Grundschulturnhallen in Karlstadt und Wiesenfeld und im Karlstadter Grundschulschwimmbad seit 2002 nicht mehr erhöht. Das wird sich aufgrund der kommunalen Umsatzsteuerpflicht seit 1. Januar 2025 und der prekären Haushaltslage in Karlstadt nun ändern, wie der Stadtrat am vergangenen Donnerstag entschied. Der Fachbereich Finanzen und Vermögen schlägt eine Erhöhung der Gebühren in zwei Stufen vor – erst zum 1. März 2025 und dann nochmal am 1. Januar 2027.
Karlstadt