Am Maintalhof bei Erlach darf ein Rinderstall im Wasserschutzgebiet Erlach-Süd entstehen. Es handele sich um ein privilegiertes Bauvorhaben, das nicht gegen die aktuelle Schutzgebietsverordnung verstößt, begründete Vorsitzender Richter Gerhard Weinmann das Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts. Auch eine darüber hinaus reichende Ausnahme, die verschärfte Bestimmungen erlaube, sei in diesem Fall nicht anzunehmen. Ein ablehnender Bescheid des Landratsamts Main-Spessart verliert damit seine Wirkung. Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil sind möglich.
Würzburg/Erlach