Der Sindersbachsee zwischen Langenprozelten und Ruppertshütten ist ein beliebtes Badegewässer, an dem an heißen Tagen oft hunderte Besucher aus dem weiten Umkreis Erfrischung suchen. Beunruhigung unter ihnen löste – den sozialen Netzwerken zufolge – vergangene Woche eine Verlautbarung der Stadtverwaltung Gemünden aus, dass „aus gegebenem Anlass“ auf das bestehende Badeverbot hingewiesen wird.
Der gegebene Anlass war nicht etwa eine Keimbelastung des Seewassers oder eine andere Gefahrenquelle für die Besucher, sondern schlicht ein Presseartikel, worin der Sindersbachsee als Badesee bezeichnet worden war. Die Stadt Gemünden als Eigentümerin des künstlichen Gewässers aber hat bekanntlich vor Jahrzehnten das Baden offiziell verboten, um bei etwaigen Unfällen nicht haftungsrechtlich in die Pflicht genommen zu werden. Außerdem fehlen beispielsweise Sanitäranlagen, die ohne das Verbot vorgeschrieben wären.
Ausgezeichnete Qualität
Kurioserweise wird der Sindersbachsee seit etlichen Jahren als „Badestelle der Europäischen Union“ geführt; das Landratsamt Main-Spessart kontrolliert in der Saison mindestens alle vier Wochen die Qualität des vom Sindersbach durchströmten und deswegen recht kalten Wassers. Das Ergebnis dessen ist seit Jahren gleich: eine „ausgezeichnete Badewasserqualität“. Das städtische Badeverbot wird bislang nicht mit Kontrollen durchgesetzt.