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TRENNFELD: Verfahren gegen Angelfischer eingestellt

TRENNFELD

Verfahren gegen Angelfischer eingestellt

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    Können aufatmen: Die Sieger des unterfränkischen Königsangelns Ende Juni bei Trennfeld. Peta hatte alle 44 Teilnehmer angezeigt. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.
    Können aufatmen: Die Sieger des unterfränkischen Königsangelns Ende Juni bei Trennfeld. Peta hatte alle 44 Teilnehmer angezeigt. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Foto: Foto: Stefanie Engelhardt

    Das war ein Novum in Unterfranken: Nachdem sie Ende Juni beim Königsfischen des Fischereiverbands Unterfranken im Main bei Trennfeld (Lkr. Main-Spessart) angetreten waren, sahen sich 44 Angler unvermittelt einer Strafanzeige ausgesetzt. Der Vorwurf der Tierrechtsorganisation Peta: Die unterfränkischen Angler hätten gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen, die Fische „ohne einen gerechtfertigten Grund im Sinne des Gesetzes“ getötet. Das entsprechende Ermittlungsverfahren ist nun jedoch eingestellt.

    Dies teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf Anfrage der Main-Post mit. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz habe sich „nicht mit zur Anklageerhebung ausreichender Sicherheit führen“ lassen, begründet er die Entscheidung.

    Ermittelt habe die Staatsanwaltschaft „zwischenzeitlich“ gegen Eduard Michel, den Vorsitzenden des Sportangelvereins Trennfeld. Er richtete das Königsfischen als Obmann der Angelfischer des Fischereiverbands Unterfranken aus. Dieser vertritt rund 11 000 erwachsene und 880 jugendliche Mitglieder. „Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen fand kein reines Wettangeln statt“, so Raufeisen. Vielmehr seien die Anforderungen der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz erfüllt gewesen.

    Das Königsfischen unterscheide sich vom normalen Angeln dadurch, dass es ein Gemeinschaftsfischen darstelle, dass mehrere Vereinsmitglieder gleichzeitig bewusst am selben Gewässer fischen. Die gefangenen Fische würden gezählt und gewogen. Das Startgeld orientiere sich am Preis eines Erlaubnisscheins für das dortige Gewässer. Der Wert der ausgelobten Preise liege nicht wesentlich über dem Startgeld.

    Raufeisens Hauptargument: Alle geangelten Fische „wurden einer sinnvollen Verwertung zugeführt, in der Regel verzehrt“. Die Ermittlungen hätten keine hinreichenden Anhaltspunkte erbracht dafür, dass einer der Angler oder gar alle „darüber hinaus ein reines Wettangeln betrieben und hierbei Fische entweder ohne vernünftigen Grund getötet oder ihnen aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt hätten.“

    Michel hatte dem Verfahren von Anfang an gelassen entgegen gesehen. „Die wissen ganz genau, dass sie nicht gewinnen“, deutet er in Richtung Peta. Deren Ziel sei es, dass sie Anzeigen erstatte und entsprechende Mitteilungen verschicke, „damit sie eine Presse kriegen.“

    Eine einfache Google-Suche im Internet bestätigt den Eindruck, dass es eine Kampagne der Tierrechtsorganisation Peta ist: Weitere Anzeigen gab es beispielsweise gegen die Teilnehmer bei gleichgearteten Veranstaltungen in Fürstenzell, Dingolfing und Plankstadt – unterm Strich gegen Hunderte von Anglern.

    Von Peta – eine Abkürzung von „People for the Ethical Treatment of Animals“ („Menschen für den ethischen Umgang mit Tieren“) – ist derzeit keine Stellungnahme zu erhalten: Tanja Breining, die als Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei Peta Deutschland aktiv war, ist mittlerweile nicht mehr für diese Organisation tätig, war in der Stuttgarter Geschäftsstelle zu erfahren. Die Nachfolgerin sei in Urlaub.

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