Nicht zum ersten Mal brachte Bernd Wiedemann (Freie Bürger) im Gemeinderat eine Beschwerde vor, die von mehreren Lengfurter Bürgern an ihn herangetragen wurde. Es ging wieder einmal um den Verkehrslärm von der Autobahn, der nachts so laut sei, dass einige Menschen nicht schlafen könnten. Die Verwaltung solle sich um Abhilfe bemühen und mit der Autobahndirektion Kontakt aufnehmen, sagte Wiedemann dem Zweiten Bürgermeister Werner Thamm, der in Vertretung von Norbert Endres die Sitzung leitete.
Im verkehrsberuhigten Bereich auf dem Marktplatz in Lengfurt darf künftige länger als bisher geparkt werden. Ohne Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat für eine Parkdauer von zwei Stunden aus, wenn in den Fahrzeugen eine Parkscheibe sichtbar ist. Bisher durfte dort eine Stunde geparkt werden.
Bestätigt wurde am Ratstisch die neue Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr Trennfeld, die kürzlich Daniel Martin zum Kommandanten und Matthias Hörning zum Stellvertreter gewählt hatte. Innerhalb eines Jahres muss Martin nun den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" absolvieren.
Neuer Kindergarten in Lengfurt
In nichtöffentlicher Sitzung wurde das Architekturbüro Hettiger/Gruber/Haus in Marktheidenfeld mit einer Machbarkeitsstudie für den Neubau eines Kindergartens in Lengfurt zum Preis von 11 128 Euro beauftragt. Vergeben wurde ferner eine Bauwerksuntersuchung für die Erneuerung einer Druckerhöhungsanlage und für die Sanierung des Hochbehälters in Lengfurt. Den Auftrag erhielt das Gutachterbüro Erwin von der Forst in Pfarrweisach zum Preis von 12 473 Euro.
Oskar Aschauer (CSU) brachte eine Beschwerde über verbotenes Parken von Lastzügen auf der Verbindungsstraße zwischen Sportzentrum und Campingplatz in Lengfurt vor. Die Gemeinde solle sich um eine Änderung "der nicht tragbaren Situation" bemühen, sagte Aschauer und schlug eine Nutzung des Geländes gegenüber der Zementwerk-Einfahrt vor.
Werksleiter Michael Becker, der an der Sitzung teilnahm, erteilte Aschauers Vorschlag eine Absage, weil sich die Logistik-Situation im Werk geändert habe und das gewünschte Parkareal vom Zubringer-Schwerverkehr genutzt werde. Deshalb könnte der Platz und nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben werden.