Frage: Wie bereitet sich die Polizei auf die Demonstration vor?
Polizeihauptkommissar Jürgen Pfau: Die Polizei wird vor und bei den am 14. Juni in Marktheidenfeld stattfindenden Veranstaltungen mit ausreichenden Kräften vor Ort präsent sein. Die polizeiliche Einsatzleitung wird beim Polizeipräsidium Unterfranken liegen. Die Polizeiinspektion Marktheidenfeld ist in die Einsatzvorbereitung und -durch-führung eng eingebunden. Im Vorfeld der Veranstaltung fanden Gespräche mit den anderen Sicherheitsbehörden und den Veranstaltern statt.
Mit wie vielen Teilnehmern aus der rechten Szene und von den Gegendemonstranten rechnen Sie?
Pfau: Die Polizei rechnet bei den angemeldeten Veranstaltungen mit Teilnehmern jeweils im dreistelligen Bereich.
Wie wird sich die Polizei den Gegendemonstranten gegenüber verhalten?
Pfau: Die Polizei wird sich neutral gegenüber allen Beteiligten verhalten, solange es zu keinen sicherheitsrelevanten Störungen kommt. Im Vorfeld wird die Polizei bemüht sein, alles dafür zu tun, eventuelle Störungen zu verhindern. Sie wird dafür Sorge tragen, dass das nach dem Versammlungsgesetz allen eingeräumte Recht, sich zu versammeln, auch von allen ausgeübt werden kann. Festgestellte Straftaten werden konsequent unterbunden und angezeigt.
Was werden Sie tun, wenn es zu Gewalttätigkeiten – egal von welcher Seite – kommt?
Pfau: Beim Feststellen von Gewalttätigkeiten wird die Polizei sofort einschreiten, diese beweissicher dokumentieren (z. B. fotografisch) und die Straftäter festnehmen.
Mit welchen Folgen müssen Gegendemonstranten rechnen, wenn sie die Demonstration der rechten Szene behindern, z. B. durch eine Sitzblockade?
Pfau: Der Aufzug der rechten Szene ist beim Landratsamt angemeldet und damit rechtlich zulässig. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, die Durchführung eines rechtmäßigen Aufzuges zu garantieren. Behinderungen und Blockaden eines Aufzuges sind Straftaten nach dem Versammlungsgesetz und dem Strafgesetzbuch (z. B. Nötigung). Die Polizei muss bei dieser Sachlage den Aufzugsweg frei machen und die Straftaten verfolgen und weitere verhindern. Die Räumung des Aufzugsweges, Festnahmen mit Strafanzeigen und gegebenenfalls Gewahrsamnahmen können deshalb die Folge von groben Störungen oder Blockaden sein.
Welche Formen der Gegendemonstration sind aus Polizeisicht problemlos?
Pfau: Friedliche Meinungsäußerungen und Versammlungen im Rahmen der angemeldeten Gegenveranstaltungen, bei denen der rechtlich zulässige Aufzug der rechten Szene nicht grob gestört und der Aufzugsweg nicht behindert werden, sind zulässig.