Dass der Vorsitzende Richter für das Verlesen der Urteile mehr Zeit braucht als für die Verhandlung ist ungewöhnlich. Bei insgesamt 18 Einzelverfahren, die Dieter Dauth, ein Immobilienmakler aus Frankfurt, sowie zwei Klägerinnen gegen die von der Gemeinde Aura im Sinngrund festgesetzte Hundesteuer angestrengt hatten, ist dies jedoch nicht verwunderlich. In allen Fällen hat das Würzburger Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten für das Verfahren zu tragen. Der Streit um die Hundesteuer, die inzwischen eine vierstellige Höhe erreicht hat, reicht mindestens bis ins Jahr 2005 zurück.
Würzburg