Der Zutritt zur Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld wird ab Montag, 17. Januar, nur noch nach Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) gestattet. Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Es ist nicht möglich, vor Ort einen Corona-Test unter Aufsicht durchzuführen. Das teilt die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld in einem Presseschreiben mit.
Notwendig ist die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder eines Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Eine Speicherung der Daten findet nicht statt.
Zusätzlich wird der Zugang nur Personen gewährt, die einen Termin vereinbart haben. Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, Kontakt – soweit möglich – nur per Post, E-Mail oder Telefon aufzunehmen.
Im VG-Gebäude gilt darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.