Die Logik des Verwaltungsgerichts erschließe sich ihm nicht, sagte Helmut Viering, als er am Mittwochvormittag nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung wieder in den Sitzungssaaal 1 zurückkehrte. Eben hatte sich der Geschäftsführer der Marktheidenfelder Udo Lermann GmbH mit seinem Rechtsanwalt Martin Schaut vor der Türe besprochen und dabei beschlossen, seine Klage gegen die Stadt Marktheidenfeld zurückzunehmen – trotz allen Unverständnisses.
Auslöser für die juristische Auseinandersetzung zwischen dem bekannten Geschäftsmann und der Stadt war ein Vorauszahlungsbescheid, der Viering am 2. Dezember 2007 zugestellt worden war. Für den Ausbau der Baumhofstraße sollte er anteilig die beträchtliche Beitragssumme von rund 185 000 Euro zahlen. Viering gehören im Bereich Äußerer Ring/Baumhofstraße vier zusammenhängende Grundstücke, auf denen sich unter anderem das E-Center, der Textildiscounter Kik und das Schuhgeschäft Deichmann befinden.
Gewerbezuschlag zu hoch?
Eigentlicher Zankapfel war das Grundstück mit der Flurnummer 4418, auf dem der Parkplatz errichtet wurde, der von fast allen Kunden vom Äußeren Ring angefahren wird. Viering ist der Auffassung, dass diese Fläche für die Baumhofstraße keinerlei Relevanz hat – obwohl sie auch ein paar Meter daran angrenzt und es manche Autofahrer gibt, die den Parkplatz über die Einfahrt in der Baumhofstraße ansteuern.
Den so genannten gewerblichen Artzuschlag in Höhe von 30 Prozent, den die Stadt bei ihrer Berechnung auf alle vier Grundstücke „draufgepackt“ hatte, hält Viering für zu hoch. Rechnet man den geforderten Beitrag für das Areal, auf dem der Parkplatz ist, und den Artzuschlag zusammen, ergibt sich ein Gesamtstreitwert in Höhe von fast 62 000 Euro. Weil es also nicht um „Peanuts“ ging, legte Viering gegen den Bescheid der Stadt Marktheidenfeld am 14. Dezember 2007 Widerspruch beim Landratsamt Main-Spessart ein – doch sein Ersuchen wurde abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Würzburg folgte am Mittwoch in der Verhandlung, zu der auch Marktheidenfelds Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder gekommen war, der Auffassung der Karlstadter Behörde. Richter Hubert Strobel sagte, bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sei auch bei Grundstücken, die in einem „industrieähnlichen Gebiet“ liegen, ein Zugang von der abgerechneten Straße „allein ausreichend“. Den gewerblichen Artzuschlag hielt er ebenfalls für gerechtfertigt und erinnerte daran, dass sich die Stadt mit ihrer 30-Prozent-Forderung an der „Mindestgrenze“ bewege; andere Kommunen würden 40, ja sogar 50 Prozent draufschlagen.