(lau) Die Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Hygienevorschriften läuft am 31. Dezember dieses Jahres ab. Bis dahin müssen die Metzgereien und Selbstvermarkter im Landkreis ihre Auflagen erfüllt haben, wollen sie eine EU-Zulassung für ihren Betrieb bekommen. Nicht jeder Metzger darf so schlachten und Wurst herstellen, wie das bisher üblich war.
KARBACH