Die von Fronhofen waren ein mittelfränkisches Adelsgeschlecht, dessen Stammgüter um Uffenheim herum lagen. Kontakt zu den von Thüngen hatten sie schon früher. Daniel II. von Thüngen zu Zeitlofs verkaufte 1589 sein Rittergut in Zellingen dem Hans Adam von Fronhofen. Johann Philipp von Fronhofen heiratete 1687 Anna Sophia Böckle von Böcklinsau, deren Mutter eine Enkelin Daniels III. von Thüngen war.
Erwerb durch Kauf oder Heirat
Ob nun das von Werner von Thüngen erbaute Schlösschen durch diese Heirat in seinen Besitz kam oder durch Kauf, bleibt im Dunklen. Hans Karl von Thüngen konnte 1699 das von Werner von Thüngen erbaute Schlösschen wieder zurückkaufen. Der Name von Fronhofen ist seitdem trotzdem mit dem Gebäude verbunden. Ebenso blieb dem späteren Amtshaus in Aura durch seine einstigen Besitzer die Bezeichnung „Fronhofer Schlösschen“.
Die Witwe Hans Karls verkaufte das von ihrem Gemahl erworbene Schloss am 21. Dezember 1712 um 1400 Gulden an Adam Hermann Heinrich von Thüngen, der der in Burgsinn ansässigen Andreasischen Linie angehörte. Im Burgsinner Urbarbuch, das 1714 angelegt wurde, wird auf der Seite 1 das „fron hoffen gueth“ oder auch „Schlössleß gueth“ mit einer Betriebsfläche von „282 Morgen und 17 Schuh, der Morgen mit 160 Ruthen 12 Schuh Würzburger Quadratruthen gerechnet“, aufgeführt.
1831 baten die Leute aus dem Sinn- und Fellergrund den König um die Wiedererrichtung des Landgerichtes Aura. Die thüngensche Gutsherrschaft erklärte sich bereit, das „Fronhofer Schlösschen“ in Burgsinn dafür als Sitz zur Verfügung zu stellen.
1834 erhielten die Häuser in Burgsinn neue Hausnummern. Die Nummer 1 behielt das „Neue Schloss“ der Freiherrn von Thüngen. Das „Fronhofer Schlösschen“ wird im Buch als Amtshaus bezeichnet und bekam statt der alten Hausnummer 136 die neue Nummer 165, wie sie später noch in der Uraufnahme von 1845 zu finden ist. Letzte Besitzer des Adelsgeschlechtes waren Wolfram von Thüngen und nach seinem Tod seine Witwe Ruth Freifrau von Thüngen. 1992 wurde es in private Hände verkauft.
Zugang zu dem zweigeschossigen Bau hat man über den an der Ostseite vorgelagerten Treppenturm mit niedrigem Spitzhelm. Seine rundbogig geschlossene Eingangstüre liegt erhöht zwischen Keller und dem höher gelegenen Untergeschoss. Die Stirn des Rundbogens ist mit einem „Eierstab“ und die Gewände mit Rundstäben profiliert.
Eingelassene Tafel
Über der Türe ist eine auf Konsolen ruhende „Bautafel“ in das Mauerwerk eingelassen. Die Inschrift ist von Pfeilern, die nur wenig aus der Wand hervortreten und schneckenförmig gerollten Bauteilen eingefasst und schließt oben mit einem Muschelaufsatz ab. Die Tafel erinnert an das Entstehungsjahr 1607, das links vom Wappen derer von Thüngen und rechts derer von Stein flankiert wird, und an den Erbauer. Im Auszug aus dem renovierten Grundsteuerkataster von 1848 wird das Anwesen als Rest des ehemaligen Fronhofgutes aufgeführt und die Familie von Thüngen als Besitzer angegeben. Im letzten Jahrzehnt verkaufte die Familie von Thüngen diesen Besitz. Der heutige Schlossherr renoviert das Gebäude zurzeit gründlich.