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GEMÜNDEN: Vor Gericht wegen „saufen, schlagen, kaputtmachen“

GEMÜNDEN

Vor Gericht wegen „saufen, schlagen, kaputtmachen“

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    Seine von einem Lohrer Gastronomiebetrieb gestellte neue Dienstkleidung, die der 20-jährige Angeklagte während der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Gemünden trug, wird er wohl schon bald gegen die Häftlingskleidung eintauschen müssen. Wegen Körperverletzung in vier Fällen, Sachbeschädigung und versuchter Sachbeschädigung wurde er zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt.

    Einen Beruf hat der aus dem Altkreis Karlstadt stammende Angeklagte nie erlernt, Anläufe für eine Ausbildung hat er aber schon mehrere unternommen. Verschiedene Arbeitsverhältnisse waren nur von kurzer Dauer. Auch die aus einer Jugendstrafe aus dem Herbst 2017 verordneten 160 Sozialstunden hat er nicht abgeleistet. Die Begründung: „Keine Lust.“

    Alkohol spielt große Rolle

    Seine Stärken lagen dafür auf einem anderen Gebiet. „Saufen, schlagen, kaputtmachen“, wie es Richter Thomas Schepping als Vorsitzender des Jugendschöffengerichts nannte, machten einen Großteil des Lebens des Angeklagten aus. Bei allen aktuell verhandelten Taten hatte der 20-Jährige jeweils 1,0 bis 1,9 Promille Alkohol im Blut. Als eine „tickende Zeitbombe, wenn er Alkohol getrunken hat“ bezeichnete der Staatsanwalt den jungen Mann.

    Bereits fünf Einträge umfasst das Bundeszentralregister für ihn. Für eine Tat hat er einen zweiwöchigen Jugendarrest abgesessen. Das hat ihn, wie aus dem Bericht der Haftanstalt hervorging, „kaum bis überhaupt nicht beeindruckt“. Die Serie der jetzt verhandelten Straftaten begann am 12. Januar, als der Mann stark alkoholisiert in Lohr versuchte, ein Verkehrsschild zu beschädigen. Am 4. Februar beim Faschingstreiben in Retzbach beschädigte er im Vorraum der Sparkassenfiliale einen Aushang für Immobilienangebote. Der angerichtete Schaden in Höhe von 544,16 Euro wurde mittlerweile von einem Kumpel beglichen. Dieser war zunächst mitangeklagt gewesen. Das Verfahren gegen ihn wurde allerdings eingestellt.

    Fäuste fliegen

    Kurze Zeit nach dieser Sachbeschädigung flogen die Fäuste. Mit rund 1,8 Promille im Blut schlug der Angeklagte einem 25-Jährigen mit der Faust ins Gesicht, wodurch dieser Prellungen im Gesicht, eine Gehirnerschütterung erlitt, kurzzeitig ohne Bewusstsein war und zwei Wochen arbeitsunfähig geschrieben werden musste.

    Noch um einiges heftiger ging es genau zwei Monate später auf der Mainlände in Lohr zu. Eine Bekannte hatte im Übermut eine leere Flasche in die Luft geworfen, die allerdings die Freundin des Angeklagten traf, wodurch diese eine Platzwunde am Kopf davontrug. Wütend darüber riss der Mann die Werferin zu Boden und verpasste ihre mehrere Tritte in den Rücken, die Seite und an die Oberschenkel. Selbst als die junge Frau bereits im Rettungswagen lag, erhielt sie noch Tritte.

    Den Abschluss der Anklagen in dieser Verhandlung setzte der Angeklagte am 2. Mai, wo er gegen 18 Uhr einem anderen Mann mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Bier und eine ganze Flasche Wodka, so seine Angabe, hatten den Alkoholpegel an diesem Tag auf 1,8 Promille gebracht.

    Ungünstige Prognose

    Wenig Positives erfuhr das Gericht aus dem Bericht der Jugendgerichtshilfe. Demnach war der Angeklagte zu allen anberaumten Gesprächsterminen nicht erschienen. In dem Papier wurde dem Angeklagten eine negative Sozialprognose bescheinigt, die Frage nach einer „schädlichen Neigung“ sowie Gewaltbereitschaft ausdrücklich bejaht. Die Gerichtshilfe schlug eine Jugendstrafe ohne Bewährung vor.

    Vorsorglich hatte die Polizeiinspektion Lohr dem Gericht im Vorfeld der Verhandlung in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie aktuell in neun Fällen gegen den Angeklagten Ermittlungen durchführt. Die Straftaten soll er alle zwischen Mai und Anfang September gegangen haben.

    Ohne Bewährung

    „Damit ist heute noch nicht das letzte Wort gesprochen“, meinte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten. „Sie sind gerade dabei, Ihr ganzes Leben zu ruinieren.“ In seinem Urteil schloss sich das Jugendschöffengericht dem Antrag des Staatsanwaltes an und verurteilte den Mann, der in dieser Woche eine Arbeitsstelle als Thekenhelfer einem Lohrer Gastronomiebetrieb antreten will, zu einem Jahr Jugendstrafe ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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