Die Stadt Gemünden appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zur Verfügung zu stellen. In einer Pressemitteilung informiert die Stadt über die Voraussetzungen. Die Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein und haben folgende Aufgaben: Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses, Ausgabe der Stimmzettel, Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Wahlhelfer und Wahlhelferinnen bekommen ein Erfrischungsgeld.
Gemünden