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GEMÜNDEN (CK): "War auf keinen Fall im Nachbar-Revier"

GEMÜNDEN (CK)

"War auf keinen Fall im Nachbar-Revier"

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    Wegen Jagdwilderei im Januar diesen Jahres musste sich ein 59-jähriger Hesse vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Dem Pächter des Reviers Obersinn II war zur Last gelegt wurden, sich ein im angrenzenden Revier verendetes Reh widerrechtlich angeeignet und damit fremdes Jagdrecht verletzt zu haben.

    Bestritten

    Der angeklagte Rentner aus Schlüchtern bestritt die Vorwürfe vehement. Für ihn war es "eine ganz normale Jagd", bei der er aus einem fahrbaren Hochsitz schießen wollte. Dabei sah er eine aufgescheuchte Herde Rehe, der eines langsam folgte. Nach eigenen Aussagen bemerkte er sofort, dass mit diesem etwas nicht stimme und nachdem es auch noch schrie, war er sich bewusst, es töten zu müssen.

    Er verfolgte das Tier geraume Zeit bevor er es zur Strecke bringen konnte, doch er beharrte darauf, auf keinen Fall im Nachbar-Revier gewesen zu sein. "Allerhöchstens auf den Randstreifen des als Grenze zählenden Weges bin ich mit dem aber bereits toten Tier gelangt, als ich es zu meinem Wagen schaffen wollte", wandte der Rentner ein.

    "Irgendwie eigenartig"

    Ein Anwohner beobachtete den Beklagten beim Transport des Tieres, was ihm "irgendwie eigenartig" vorkam. Daraufhin kam die Angelegenheit vor Gericht. Doch konnte keiner der insgesamt sechs Zeugen einen Verstoß gegen das Jagdrecht einwandfrei darlegen.

    Gespräche

    So kam es noch vor dem Verhör der beiden abschließenden Zeugen zu einem Gespräch zwischen dem Staatsanwalt und dem Anwalt des Beklagten, woraufhin der vorsitzende Richter Prof. Dr. Rainer Paulus das Verfahren einstellte. Der Angeklagte muss nun lediglich seine eigenen Auslagen tragen, die anderen Kosten übernimmt die Staatskasse.

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