Hauptamtliche Bürgermeister gibt es in allen Städten und Gemeinden mit über 5000 Einwohnern, also im Landkreis Main-Spessart in Arnstein, Gemünden, Lohr, Karlstadt, Zellingen und Marktheidenfeld, sowie auf Gemeinderatsbeschluss in Frammersbach, Triefenstein, Kreuzwertheim, Eußenheim und Partenstein. In den übrigen Gemeinden werden die Bürgermeister ehrenamtlich ihre Aufgabe versehen – es sei denn, der neu gewählte Gemeinderat beschließt doch noch etwas anderes.
Allerdings heißt ehrenamtlich nicht, dass sie ihre Arbeit unentgeltlich versehen müssen. Der Gesetzgeber hat für die nebenberuflichen Bürgermeister Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Wie hoch die ausfällt, ist zum einen von der Einwohnerzahl abhängig, zum anderen von der Entscheidung des Gemeinderats. Der Gesetzgeber sieht nur einen entsprechenden Rahmen vor.
So kann sich bei ehrenamtlichen Bürgermeistern die monatliche Brutto-Entschädigung bei Gemeinden mit bis zu maximal 1000 Einwohnern zwischen 362,13 und 1738,20 Euro bewegen. Von 1001 bis 3000 Einwohnern kann die Entschädigung zwischen mindestens 1665,76 und 3041,84 Euro betragen, bei Ortschaften zwischen 3001 bis 5000 Einwohnern zwischen 2607,27 und 3621,24 Euro.
Wo in diesen relativ großen Spannweiten die konkrete Aufwandsentschädigung des eigenen Bürgermeisters liegen wird, entscheidet der neu gewählte Gemeinderat in einer seiner ersten Sitzungen. Das Gremium legt dann auch fest, ob die Höhe der Entschädigung jedes Jahr automatisch angepasst wird oder ob der Betrag während der gesamten Amtszeit sechs Jahre lang fest bleibt – beides, weil Personalangelegenheit, übrigens in nichtöffentlicher Sitzung.
Die elf hauptberuflichen Bürgermeister werden in Anlehnung an die Beamtenbesoldung entlohnt, in etwa entsprechend dem höheren Dienst in der Beamtenhierarchie. Die Besoldungsgruppe liegt zwischen A 12 (um die 3500 Euro) bei sehr kleinen Gemeinden und B 2 (rund 5800 Euro) bei den Städten. Das ist etwa die Spanne zwischen dem Verdienst eines Hauptschulrektors und dem eines Abteilungsdirektors. Hinzu kommen – sowohl bei den Ehrenamtlichen als auch bei den Hauptamtlichen – noch die Entschädigung für im Amt gefahrene Kilometer, der Einfachheit halber meist als monatliche Fahrtkostenpauschale bezahlt.
Wenn ein Bürgermeister dann auch noch Verbandsvorsitzender etwa einer Verwaltungsgemeinschaft, eines Schulverbands oder eines Wasser- oder Abwasserverbandes ist, dann erhält er auch noch aus dem Haushalt des jeweiligen Verbands eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Bezüge für Nebentätigkeiten, die die Bürgermeister Kraft Amtes ohnehin leisten müssen, wie etwa Ämter in Eigenbetrieben oder im Sparkassen-Verwaltungsrat, müssen laut gesetzlicher Bestimmungen übrigens bei der Kommune abgeliefert werden.