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MARKTHEIDENFELD: Was verdient ein Bürgermeister?

MARKTHEIDENFELD

Was verdient ein Bürgermeister?

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    Was verdient ein Bürgermeister?
    Was verdient ein Bürgermeister?

    Bundeskanzlerin Angela Merkel verdient im Monat rund 21 000 Euro, ein „normaler“ Bundestagsabgeordneter bekommt ab dem kommenden Jahr genau 8252 Euro an Diäten plus eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von rund 4000 Euro. Diese Zahlen kann jeder im Internet nachlesen. Nicht mit eingerechnet sind dabei individuelle Zulagen, Nebenjobs (wie jetzt beim frisch gekürten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück moniert), hauptberufliche Jobs oder Geld für spezielle Bundestags-, Fraktions- und Parteipöstchen. Insgesamt kann so eine ordentliche Summe zusammenkommen.

    Das Salär eines nebenamtlichen Bürgermeisters auf dem Land ist dagegen nicht nur deutlich geringer, sondern in der Regel auch nur ihm selbst oder den Gemeinderatsmitgliedern bekannt. Letztere legen nämlich die „Entschädigung“ fest, wie sie gesetzlich genannt wird – der Bürgermeister wirkt bei den Beratungen darüber nicht mit. Die Einwohnerzahl spielt bei der Entscheidung über die Höhe eine Rolle, außerdem die finanzielle Situation der Gemeinde.

    Das Bürgermeisteramt ist längst nicht mehr so begehrt wie es früher einmal war. Besonders in kleineren Ortschaften gestaltet sich die Suche nach einem geeigneten Kandidaten nicht immer einfach – auch aufgrund der im Verhältnis zum Arbeitsaufwand eher spärlichen Bezahlung. Ein Bürgermeister trägt die Verantwortung über die ganze Gemeinde, personell wie finanziell, er muss praktisch immer präsent oder zumindest erreichbar sein. Und: Mehrere Ortsteile bedeuten auch mehr Vereine und gesellschaftliche Verpflichtungen.

    Um einen stärkeren Anreiz zu schaffen, hat der Freistaat Bayern zum 1. August die Spannen der so genannten Aufwandsentschädigungen deutlich erhöht. Zwischen 1000 und 2600 Euro (vorher 430 bis 1907 Euro) darf ein ehrenamtlicher Bürgermeister einer Kommune bis 1000 Einwohner erhalten, zwischen 2500 und 3750 Euro (vorher 1830 bis 3307 Euro) in Kommunen zwischen 1001 und 3000 Bürgern, zwischen 3300 und 4450 Euro (vorher 2840 bis 3929 Euro) bis 5000 Einwohner und bei mehr als 5000 Einwohnern zwischen 3800 und 4800 Euro (vorher 3307 bis 4240 Euro).

    Ein Drittel dieser Aufwandsentschädigung ist steuerfrei. Vom Rest holt sich das Finanzamt den anteiligen Betrag. Ob auch Sozialbeiträge bezahlt werden müssen, hängt davon ab, ob der nebenamtliche Bürgermeister Beamter, Selbstständiger oder in der freien Wirtschaft tätig ist. Im Gegensatz zu den hauptamtlichen Bürgermeistern erhalten ehrenamtliche keine zusätzliche Aufwandspauschale, es sei denn für die Nutzung des privaten Autos.

    Die ehrenamtlichen Bürgermeister aus dem Raum Marktheidenfeld, die die Main-Post befragt hat, rechtfertigen ihre Entschädigung auch damit, dass sie – im Gegensatz zu ihren hauptamtlichen Kollegen – die von Bürgern an sie herangetragenen Probleme nicht automatisch an Sachbearbeiter oder Referatsleiter weiterleiten können. Rosi Richartz aus Rothenfels und Thorsten Schwab aus Hafenlohr unisono: „Ein Ortsoberhaupt muss für jeden fast rund um die Uhr ansprechbar sein. Und das nützen die Bürger auch aus. Sogar nachts steht das Telefon oft nicht still.“

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