Weil das Wasser das Ufer teilweise abträgt, wird der Leinachbach hinter den Reihenhäusern Breitweise 6 bis 10 in Zellingen immer breiter. Obwohl das der Gemeinde seit Oktober 2013 bekannt sei, habe sie keine Arbeiten veranlasst und der Bürgermeister beantworte keine Briefe, kritisiert Anlieger Wilfried Schmitt. Laut Bürgermeister Wieland Gsell ist die Gemeinde aber nicht untätig, derzeit werde die Angelegenheit wasser- und kostenrechtlich geklärt.
Hinter den Reihenhäusern Breitwiese 2 bis 18 bildet der Leinachbach die Grundstücksgrenze. Der Bach mäandert und trägt besonders außen in den Biegungen nach und nach das Ufer ab. Laut Wilfried Schmitt sind es hinter den drei Anwesen Breitwiese 6 bis 10 am rechten Ufer inzwischen mehrere Kubikmeter Erde. Dadurch sinke der Uferbereich ab, und der Bachgrund verschlamme bis zu 30 Zentimeter tief. Für spielende Kinder, bei denen der Bachlauf beliebt sei, stelle das eine Gefahr dar. Auch werde der Grasweg am Bach immer weniger nutzbar.
Im Frühjahr markierte er die ursprüngliche Uferlinie und machte Fotos davon, in diesem Jahr habe sich das Schadensbild verdreifacht. Nur wegen des hoch gewachsenen Grases sei das ganz Ausmaß derzeit nicht zu erkennen. Vorsichtshalber montierte er ein Warnschild an die Garagenwand. Dort führt der Zugang von der öffentlichen Straße aus vorbei.
Schon im Oktober 2013 habe es einen Ortstermin mit dem Leiter der Zellinger Bauabteilung gegeben, berichtet Schmitt, samt der Zusage für eine Ufersanierung, aber nicht vor Allerheiligen, weil es im Friedhof viel Arbeit gebe. Passiert sei danach nichts, auch zwei Briefe an den Bürgermeister im Dezember und März seien unbeantwortet geblieben. Von Anfragen im Bauausschuss und im Gemeinderat hätten die Anlieger nur aus der Zeitung erfahren. Am 21. August hätten schließlich fünf Anwohner schriftlich die Ufersanierung beantragt und bislang keine Antwort erhalten.
Antrag wurde behandelt
„Der Antrag wurde behandelt“, erklärt Bürgermeister Wieland Gsell dazu auf Nachfrage der Main Post, das sei im nichtöffentlichen Teil erfolgt. Neben dem Wasserrecht würde derzeit auch Beitragsrecht geklärt, also ob die Anlieger für die Ufersanierung zahlen müssen. In seiner ersten Amtsperiode habe die Gemeinde für eine Ufersanierung in diesem Bereich 20 000 Euro ausgegeben. 2011 wurde eine Engstelle 20 Meter bachaufwärts mit Muschelkalk-Steinblöcken befestigt. Aus Sicht des Bürgermeisters ist es fraglich, ob die Gemeinde, er spricht von der Allgemeinheit, die kompletten Kosten für den Uferunterhalt übernehmen muss.
Bayerisches Wassergesetz
Anwohner Wilfried Schmitt verweist dazu auf das Bayerische Wassergesetz, nach dem die Unterhaltslast von Gewässern dritter Ordnung bei den Gemeinden liege. Weiter verpflichte das Wasserhaushaltsgesetz die Gemeinden zum Erhalt der Ufer.
Dem stimmt Manfred Franz vom Zellinger Bauamt zwar zu. Allerdings könnte die Gemeinde als Träger der Unterhaltslast und Körperschaft des öffentlichen Rechts die vollständigen Kosten dafür verrechnen und in Form von Beiträgen von den Anwohnern verlangen. Das habe er Wilfried Schmitt vor vier Wochen vor Ort bereits erklärt. Auch Franz verweist dazu auf das Bayerische Wassergesetz. Die Verrechnung erfolge in Bayern allerdings sehr selten.
Zur Uferbefestigung selbst erklärte Manfred Franz, derzeit werde mit dem Landratsamt abgeklärt, ob dafür eine wasserrechtliche Genehmigung nötig ist. Wie sie dann letztendlich baulich gelöst wird, sei noch offen.